Grüngut-Sammelstelle
Standort
NICE TO KNOW
Die Gartenabfälle (Grüngut) werden unterschieden in krautiges und holziges Grüngut.
Die krautigen Pflanzenreste werden in geeigneten Anlagen kompostiert oder im Rahmen der Vergärung als Energielieferant genutzt. Das holzige Material wird vor Ort zerkleinert und als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht.
Die Gartenabfälle sollten grundsätzlich bei der nächstmöglichen Grüngutsammelstelle angeliefert werden. Diese kann innerhalb des Entsorgungsgebietes des A.R.T. auch in einem benachbarten Landkreis liegen.
Die Gartenabfälle müssen zudem unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.
Das gehört dazu...
Strauchiges Grüngut
- Äste
- Baumschnitt
- Stammhölzer (Bei Anlieferung: Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
- Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
- Heckenschnitt
- Rinde, Rindenmulch
- Strauchschnitt
- Tannenzapfen
Krautiges Grüngut
- Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
- Gras, Grasschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt
- Stauden
Das gehört nicht dazu...
- Bambus > zum Restabfall
- Beifuß (Ambrosia) > zum Restabfall
- Blumenerde > zum Restabfall
- Baumrinde > mit Krankheiten befallene Rinde muss fachmännisch verbrannt werden
- Fallobst > siehe Bioabfall
- Grasnarben > zum Erdaushub unbelastet
- Küchenabfälle > siehe Bioabfall
- mit Krankheiten befallene Pflanzen > zum Restabfall
- mit Schädlingen befallene Pflanzen > zum Restabfall
- Jakobs-Greiskraut, Jakobskreuzkraut (dicht in Säcke verpackt) > zum Restabfall
- Riesenbärenklau > zum Restabfall
- Heu, Stroh, Kleintierstreu > zum Restabfall
- Japanischer Staudenknöterich > Annahme nur im EVZ Mertesdorf
- Geschreddertes Grüngut (Krautiges und Strauchiges Material zusammen)
- Wurzeln, Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20cm Durchmesser (kostenpflichtige Annahme NUR im
EVZ Mertesdorf > ACHTUNG: max. Durchmesser 1,00m) - Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstücke mit einem Durchmesser größer 1,00 m > KEINE Annahme möglich
Für die Anlieferung (beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier) gilt...
Krautige und holzige Pflanzenreste sollten schon im Garten getrennt werden. Spätestens aber auf der Grüngutsammelstelle müssen krautiges und holziges Grüngut von der Anliefererin und dem Anlieferer getrennt werden.
Quelle: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)