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Was auf Reinsfeld/Aktuell 2021 zu lesen und sehen war

Frohe und gesunde Weihnachtstage wünscht allen Leserinnen und Lesern von Reinsfeld.de die Redaktion

Weihnachtsgrafik START4PUBLICITY - Hintergrundbild © depositphotos @ fotolia

Pfarrbrief Nr. 12 vom 27.11. bis 26.12.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Tradition zu Festtagen - Räucher- und Grillforellen des ASC Reinsfeld

Plakatgrafik ASC Reinsfeld. Erstellt i.A. von START4PUBLICITY 12/2021

Ab 4. Dezember greift die 2G-Plus-Regel Innen - Mit Booster kein Test

© Grafik Staatskanzlei RLP / MDI

Der Ministerrat hat in seiner Sonder-Sitzung die Änderungen für die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung.

„Wir müssen die Dynamik der vierten Welle stoppen. Daher gilt ab 04.12.21 flächendeckend die 2G-plus-Regel in Innenräumen und die 2G-Regel draußen, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Wer "geboostert" ist braucht keinen weiteren Test mehr. Der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reicht aus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dieser Status gelte mit dem ersten Tag nach erfolgter Auffrischungsimpfung. Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz seien Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G.

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg wurden vom 08.12. bis 13.12.2021 weitere 269 Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 90 aus der Stadt Trier und 179 aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Somit beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen 11.896 (4.530 in der Stadt Trier und 7.366 im Landkreis Trier-Saarburg). Durch weitere Todesfälle in den letzten Tagen sind insgesamt 150 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben. 109 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 41 aus der Stadt Trier. Insgesamt werden 18 Patientinnen und Patienten aus der Region derzeit stationär behandelt. Die Zahl der aktuell erfassten Infizierten liegt bei 1226 Personen. Diese verteilen sich wie folgt: 774 im Landkreis und 452 in der Stadt Trier.

Hospitalisierungsinzidenz - Infektionszahlen gehen zurück
Maßgeblich für Einstufung der Lage ist nach der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes nunmehr die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz, also die Zahl mit einer COVID-19-Erkrankung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen Personen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Damit soll die Belastung des Gesundheitswesens abgebildet werden Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz gibt den Wert mit 3,58 an.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen laut Landesuntersuchungsamt am 13.12.21

Stadt Trier   150,0     Landkreis Trier-Saarburg      173,4

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden (Vorwerte in Klammern seit 3.11.20)
VG Saarburg-Kell:  1829  (1771/ 1710/ 1660/ 1607/ 1558/ 1531/ 1444/ 1367/ 1342/ 1314/ 1260/ 1257/ 1249/ 1228/ 1219/ 1208/ 1192/ 1175/ 1169/ 1161/ 1149/ 1138/ 1132/ 1130/ 1129/ 1129/ 1126/ 1108/ 1094/ 1079/ 1065/ 1012/ 996/ 992/ 978/ 956/ 952/ 949/ 933/ 920/ 908/ 885/ 869/ 848/ 828/ 824/ 810/ 807/ 804/ 791/ / 778/ 772/ 772/ 768/ 736/ 722/ 722/ 716/ 695/ 685/ 670/ 664/ 655/ 644/ 624/ 616/ 606/ 595/ 574/ 550/ 506/ 502/ 480/ 459/ 445/ 435/ 427/ 417/ 414/ 405/ 389/ 376/ 370/ 345/ 337/ 313/ 307/ 300/ 299/ 291/ 288/ 278/ 278/ 275/ 270/ 265/ 259/ 253/ 249/ 243/ 229/ 209)
VG Konz:  1621  (1587/ 1550/ 1530/ 1487/ 1452/ 1439/ 1397/ 1354/ 1302/ 1287/ 1268/ 1261/ 1249/ 1220/ 1208/ 1170/ 1132/ 1093/ 1071/ 1056/ 1046/ 1036/ 1032/ 1032/ 1032/ 1025/ 1014/ 1002/ 992/ 980/ 972/ 942/ 928/ 921/ 899/ 887/ 884/ 882/ 855/ 838/ 831/ 826/ 821/ 812/ 807/ 804/ 802/ 800/ 796/ 789/ 786/ 783/ 779/ 778/ 773/ 737/ 724/ 720/ 714/ 701/ 698/ 683/ 670/ 658/ 652/ 633/ 629/ 620/ 615/ 583/ 575/ 535/ 531/ 456/ 450/ 421/ 399/ 393/ 381/ 369/ 358/ 340/ 321/ 318/ 305/ 293/ 280/ 268/ 258/ 256/ 246/ 239/ 234/ 223/ 221/ 210/ 208/ 206/ 196/ 188/ 186/ 180/ 153)
VG Schweich:  1285 (1255/ 1206/ 1171/ 1093/ 1044/ 1013/ 927/ 831/ 797/ 761/ 733/ 728/ 723/ 708/ 704/ 689/ 677/ 660/ 658/ 655/ 655/ 650/ 648/ 644/ 644/ 640/ 630/ 618/ 615/ 594/ 586/ 560/ 551/ 544/ 528/ 519/ 511/ 509/ 502/ 491/ 486/ 474/ 471/ 465/ 464/ 464/ 459/ 459/ 456/ 455/ 444/ 444/ 436/ 435/ 428/ 428/ 402/ 401/ 400/ 385/ 387/ 383/ 367/ 361/ 347/ 339/ 327/ 322/ 321/ 320/ 313/ 311/ 297/ 293/ 288/ 285/ 282/ 278/ 273/ 268/ 265/ 261/ 246/ 246/ 242/ 234/ 232/ 224/ 219/ 215/ 205/ 203/ 196/ 193/ 189/ 181/ 179/ 172/ 163/ 163/ 157/ 152/ 143/ 137)
VG Hermeskeil:  1102  (1080/ 1064/ 1043/ 994/ 971/ 963/ 914/ 879/ 873/ 861/ 811/ 758/ 750/ 729/ 725/ (713/ 711/ 707/ 706/ 705/ 704/ 703/ 700/ 700/ 700/ 700/ 697/ 691/ 684/ 683/ 681/ 667/ 662/ 656/ 641/ 637/ 636/ 633/ 620/ 618/ 618/ 609/ 607/ 600/ 599/ 596/ 593/ 592/ 591/ 587/ 582/ 582/ 578/ 577/ 573/ 554/ 548/ 544/ 536/ 518/ 516/ 501/ 495/ 482/ 467/ 436/ 430/ 405/ 376/ 371/ 362/ 342/ 340/ 326/ 323/ 317/ 310/ 308/ 304/ 298/ 298/ 288/ 281/ 248/ 246/ 246/ 241/ 213/ 211/ 210/ 169/ 153/ 150/ 148/ 147/ 145/ 144/ 142/ 139 / 137/ 136/ 135/ 130)
VG Trier-Land:  835 (812/ 782/ 765/ 731/ 710/ 700/ 649/ 622/ 612/ 596/ 573/ 564/ 564/ 557/ 550/ 534/ 523/ 510/ 507/ 503/ 502/ 495/ 490/ 487/ 487/ 487/ 480/ 466/ 442/ 427/ 425/ 416/ 413/ 411/ 399/ 394/ 394/ 393/ 390/ 385/ 385/ 376/ 372/ 361/ 355/ 353/ 350/ 349/ 349/ 346/ 339/ 339/ 337/ 336/ 336/ 324/ 320/ 316/ 316/ 310/ 306/ 296/ 293/ 289/ 283/ 272/ 269/ 261/ 261/ 257/ 256/ 245/ 244/ 242/ 235/ 232/ 228/ 228/ 225/ 222/ 217/ 214/ 203/ 196/ 186/ 185/ 179/ 175/ 174/ 173/ 167/ 165/ 160/ 156/ 154/ 151/ 146/ 145/ 137/ 134/ 130/ 129/ 120)
VG Ruwer:  694  (682/ 660/ 644/ 605/ 589/ 581/ 567/ 533/ 522/ 512/ 490/ 488/ 486/ 481/ 477/ 471/ 469/ 469/ 469/ 466/ 463/ 457/ 448/ 448/ 448/ 448/ 444/ 433/ 414/ 395/ 381/ 360/ 354/ 352/ 340/ 330/ 327/ 318/ 310/ 307/ 306/ 302/ 299/ 292/ 290/ 289/ 287/ 282/ / 274/ 264/ 264/ 263/ 261/ 255/ 246/ 246/ 246/ 245/ 232/ 228/ 213/ 205/ 200/ 194/ 182/ 180/ 175/ 168/ 167/ 165/ 152/ 152/ 144/ 140/ 138/ 135/ 133/ 130/ 127/ 125/ 120/ 115/ 108/ 104/ 104/ 103/ 102/ 101/ 99/ 98/ 98/ 97/ 97/ 95/ 95/ 90/ 87/ 82/ 79/ 71/ 66/ 58)

Hinweise zu Impfmöglichkeiten
Stadt und Landkreis appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sich bei Angeboten wie dem Impfbus (Termine und Standorte unter www.corona.rlp.de) oder zahlreichen Hausärzten impfen zu lassen sowie die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung zu nutzen. Dies gilt auch für die inzwischen mögliche Grippeschutzimpfung. Wer sich im Impfzentrum Trier impfen lassen möchte, kann nach Auskunft des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder bei der Hotline des Landes unter 0800-5758100 einen Termin buchen. Zusätzlich soll an einem Tag der Woche freies Impfen angeboten werden, dieses Angebot startet am Mittwoch, 1. Dezember und soll ab dann jeden Mittwoch angeboten werden. Weitere Informationen unter www.trier.de/impfen. Das Gesundheitsamt rät nach wie vor, die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen. Dies Empfehlung gilt angesichts der aktuellen Entwicklung auch bei Veranstaltungen im Freien.

(Quelle Daten / Texte / Grafik Kreisverwaltung Trier-Saarburg & Staatskanzlei RLP / trier-saarburg.de & corona.rlp.de / Erstellt und bearbeitet i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2021)

Weihnachtsmarkt - Senioren:innen-Nachmittag

Reinsfelder Weihnachtsmarkt 2021 wird abgesagt

In Absprache zwischen den langjährigen Organisatoren des Reinsfelder Weihnachtsmarktes und dem Ortsbürgermeister ist auch der diesjährige Reinsfelder Weihnachtsmarkt abgesagt. Die Beteiligten und auch der Gemeinderat  Reinsfeld sind überein­stimmend der Meinung, dass die Corona-Pandemie massive Ein­schränkungen (A-H-A-Regeln und 2-G-Regelung) bedeuten und einen unbeschwerten Besuch des Weihnachts­marktes nicht zulassen würden.

Traditioneller Senior:innen-Nachmittag erst Ostern 2022

Wegen der 4. Welle der Corona-Pandemie wird der Senioren:innen-Nachmittag der Ortsgemeinde Reinsfeld verschoben auf Ostern 2022. Wir hoffen, dass sich die Corona-Lage bis dahin soweit entspannt hat, dass wir guten Gewissens mit den Senioren:innen dann den Frühling 2022 begrüßen können.

(Texte & Infos Ortsgemeinde Reinsfeld. Erstellt i.A. von Ortsbuergermeister Uwe Roßmann. Bilder & Grafiken START4PUBLICITY Juergen A. Slowik. Erstellt 11/2021)

28. CoBeLVO

Mittwoch 08.12.21 ab 19 Uhr Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld

(Text OG / Bekanntmachung erstellt i.A. von Ortsbuergermeister Uwe Roßmann von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2021)

Inzidenz in Trier steigt über 200 und liegt im Landkreis bei rund 300

© Grafik Staatskanzlei RLP / MDI

Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab 24.11.21) löst das bisherige Warnstufen-Model ab. Nunmehr allein ist die landesweite „7-Tage- Hospitalisierungs-Inzidenz“ (= Zahl der neu aufgenommenen Hospiltalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen.
Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen: Die bisherige Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, mit tagesaktuellem Test auf das Tragen einer Maske zu verzichten, wird eingeschränkt: Die Maskenpflicht entfällt für die genannten Mitarbeiter*innen nur dann, wenn diese geimpfte oder genesene Personen sind (ohne dass dann allerdings ein tagesaktueller Test vorgelegt werden muss).
Änderungen bei Testpflicht (§ 3 Abs. 5): Für die in der 28. CoBeLVO an den verschiedenen Stellen angeordnete Testpflicht kann diese nun nur noch erfüllt werden durch Vornahme eines (professionellen) Schnelltests durch geschultes Personal (und keinen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest mehr) oder durch einen PCR-Test.
Ausnahme (hier auch Selbsttests unter Aufsicht möglich):

  • Testungen von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre
  • Testung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, diese ist aber nicht in der 28. CoBeLVO sondern in § 28 b IfSG geregelt.

Einführung 2G-Regelung: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur noch für Personen zulässig, die genesene oder geimpfte Personen sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (hierfür muss eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Diagnose vorgelegt werden) sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt. In beiden Ausnahmefällen müssen die entsprechenden Personen dann aber einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).

Die vorstehend aufgezeigte 2G-Regelung gilt in folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen mit Einlasskontrolle
  • Innengastronomie (Ausnahme: Kantinen und Mensen sowie Versorgung von Berufskraftfahrer*innen in Autobahnraststätten)
  • in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen
  • Teilnahme an Reisebus- oder Schiffsreisen
  • für Kunden*innen bei körpernahen Dienstleistungen (außer Reha-Sport u Dienstleitungen aus medizinischen Gründen)
  • für Kunden*innen bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen
  • Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Innenbereich
  • Innenbereich von Schwimmbädern, Thermen und Saunen
  • Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
  • Innenbereich von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten u.ä.
  • außerschulische Musik- und Kunstunterricht im Innenbereich
  • Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur
  • Innenbereich von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten

Sonderregelung für standesamtliche Trauungen: Hier gilt die 2G-Regelung nicht. Es gelten hier die Testpflicht und – außer für die Eheschließenden - die Maskenpflicht.
Testpflicht bei Prüfungen und an Hochschulen: Bei Prüfungen (auch im Hochschulbereich) gilt jetzt auch die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 (Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf). Studierende an Hochschulen, die nicht genesene oder geimpfte Personen sind, müssen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf). Die bisherige Privilegierung, dass der Testnachweis auch vom Vortag sein darf, ist entfallen.

Das Gesundheitsamt Trier-Saarburg meldet weiter steigende Inzidenzen und die Zahl der Neuinfektionen dürfte tatsächlich sogar weit höher liegen, denn nicht alle Meldeeingänge konnten bisher erfasst werden! Vom 01.12. bis 3.12.2021 wurden weitere 265 Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 106 aus der Stadt Trier und 159 aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Somit beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen 11.274 (4302 in der Stadt Trier und 6972 im Landkreis Trier-Saarburg).  Ein weiterer Todesfall in der Stadt Trier gab es in Folge von Covid-19. Bisher sind damit insgesamt 145 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben. 106 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 39 aus der Stadt Trier. Insgesamt werden 31 Patientinnen und Patienten aus der Region derzeit stationär behandelt. Die Zahl der aktuell erfassten Infizierten liegt bei 1420 Personen. Diese verteilen sich wie folgt: 952 im Landkreis und 468 in der Stadt Trier.

Hospitalisierungsinzidenz und Zahl der Infizierten steigen an
Maßgeblich für Einstufung der Lage ist nach der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes nunmehr die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz, also die Zahl mit einer COVID-19-Erkrankung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung aufgenommen Personen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Damit soll die Belastung des Gesundheitswesens abgebildet werden Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz gibt den Wert mit 4,38 an.

Die 7-Tage-Inzidenz* der Neuinfektionen laut Landesuntersuchungsamt am 03.12.21:

Stadt Trier   206,0*     Landkreis Trier-Saarburg      296,8*

* Aufgrund des Meldeverzugs liegen die tatsächlichen Inzidenzen höher
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden (Vorwerte in Klammern seit 3.11.20)
VG Saarburg-Kell:  1710  (1660/ 1607/ 1558/ 1531/ 1444/ 1367/ 1342/ 1314/ 1260/ 1257/ 1249/ 1228/ 1219/ 1208/ 1192/ 1175/ 1169/ 1161/ 1149/ 1138/ 1132/ 1130/ 1129/ 1129/ 1126/ 1108/ 1094/ 1079/ 1065/ 1012/ 996/ 992/ 978/ 956/ 952/ 949/ 933/ 920/ 908/ 885/ 869/ 848/ 828/ 824/ 810/ 807/ 804/ 791/ / 778/ 772/ 772/ 768/ 736/ 722/ 722/ 716/ 695/ 685/ 670/ 664/ 655/ 644/ 624/ 616/ 606/ 595/ 574/ 550/ 506/ 502/ 480/ 459/ 445/ 435/ 427/ 417/ 414/ 405/ 389/ 376/ 370/ 345/ 337/ 313/ 307/ 300/ 299/ 291/ 288/ 278/ 278/ 275/ 270/ 265/ 259/ 253/ 249/ 243/ 229/ 209)
VG Konz:  1550  (1530/ 1487/ 1452/ 1439/ 1397/ 1354/ 1302/ 1287/ 1268/ 1261/ 1249/ 1220/ 1208/ 1170/ 1132/ 1093/ 1071/ 1056/ 1046/ 1036/ 1032/ 1032/ 1032/ 1025/ 1014/ 1002/ 992/ 980/ 972/ 942/ 928/ 921/ 899/ 887/ 884/ 882/ 855/ 838/ 831/ 826/ 821/ 812/ 807/ 804/ 802/ 800/ 796/ 789/ 786/ 783/ 779/ 778/ 773/ 737/ 724/ 720/ 714/ 701/ 698/ 683/ 670/ 658/ 652/ 633/ 629/ 620/ 615/ 583/ 575/ 535/ 531/ 456/ 450/ 421/ 399/ 393/ 381/ 369/ 358/ 340/ 321/ 318/ 305/ 293/ 280/ 268/ 258/ 256/ 246/ 239/ 234/ 223/ 221/ 210/ 208/ 206/ 196/ 188/ 186/ 180/ 153)
VG Schweich:  1206 (1171/ 1093/ 1044/ 1013/ 927/ 831/ 797/ 761/ 733/ 728/ 723/ 708/ 704/ 689/ 677/ 660/ 658/ 655/ 655/ 650/ 648/ 644/ 644/ 640/ 630/ 618/ 615/ 594/ 586/ 560/ 551/ 544/ 528/ 519/ 511/ 509/ 502/ 491/ 486/ 474/ 471/ 465/ 464/ 464/ 459/ 459/ 456/ 455/ 444/ 444/ 436/ 435/ 428/ 428/ 402/ 401/ 400/ 385/ 387/ 383/ 367/ 361/ 347/ 339/ 327/ 322/ 321/ 320/ 313/ 311/ 297/ 293/ 288/ 285/ 282/ 278/ 273/ 268/ 265/ 261/ 246/ 246/ 242/ 234/ 232/ 224/ 219/ 215/ 205/ 203/ 196/ 193/ 189/ 181/ 179/ 172/ 163/ 163/ 157/ 152/ 143/ 137)
VG Hermeskeil:  1064  (1043/ 994/ 971/ 963/ 914/ 879/ 873/ 861/ 811/ 758/ 750/ 729/ 725/ (713/ 711/ 707/ 706/ 705/ 704/ 703/ 700/ 700/ 700/ 700/ 697/ 691/ 684/ 683/ 681/ 667/ 662/ 656/ 641/ 637/ 636/ 633/ 620/ 618/ 618/ 609/ 607/ 600/ 599/ 596/ 593/ 592/ 591/ 587/ 582/ 582/ 578/ 577/ 573/ 554/ 548/ 544/ 536/ 518/ 516/ 501/ 495/ 482/ 467/ 436/ 430/ 405/ 376/ 371/ 362/ 342/ 340/ 326/ 323/ 317/ 310/ 308/ 304/ 298/ 298/ 288/ 281/ 248/ 246/ 246/ 241/ 213/ 211/ 210/ 169/ 153/ 150/ 148/ 147/ 145/ 144/ 142/ 139 / 137/ 136/ 135/ 130)
VG Trier-Land:  782 (765/ 731/ 710/ 700/ 649/ 622/ 612/ 596/ 573/ 564/ 564/ 557/ 550/ 534/ 523/ 510/ 507/ 503/ 502/ 495/ 490/ 487/ 487/ 487/ 480/ 466/ 442/ 427/ 425/ 416/ 413/ 411/ 399/ 394/ 394/ 393/ 390/ 385/ 385/ 376/ 372/ 361/ 355/ 353/ 350/ 349/ 349/ 346/ 339/ 339/ 337/ 336/ 336/ 324/ 320/ 316/ 316/ 310/ 306/ 296/ 293/ 289/ 283/ 272/ 269/ 261/ 261/ 257/ 256/ 245/ 244/ 242/ 235/ 232/ 228/ 228/ 225/ 222/ 217/ 214/ 203/ 196/ 186/ 185/ 179/ 175/ 174/ 173/ 167/ 165/ 160/ 156/ 154/ 151/ 146/ 145/ 137/ 134/ 130/ 129/ 120)
VG Ruwer:  660  (644/ 605/ 589/ 581/ 567/ 533/ 522/ 512/ 490/ 488/ 486/ 481/ 477/ 471/ 469/ 469/ 469/ 466/ 463/ 457/ 448/ 448/ 448/ 448/ 444/ 433/ 414/ 395/ 381/ 360/ 354/ 352/ 340/ 330/ 327/ 318/ 310/ 307/ 306/ 302/ 299/ 292/ 290/ 289/ 287/ 282/ / 274/ 264/ 264/ 263/ 261/ 255/ 246/ 246/ 246/ 245/ 232/ 228/ 213/ 205/ 200/ 194/ 182/ 180/ 175/ 168/ 167/ 165/ 152/ 152/ 144/ 140/ 138/ 135/ 133/ 130/ 127/ 125/ 120/ 115/ 108/ 104/ 104/ 103/ 102/ 101/ 99/ 98/ 98/ 97/ 97/ 95/ 95/ 90/ 87/ 82/ 79/ 71/ 66/ 58)

Hinweise zu Impfmöglichkeiten
Stadt und Landkreis appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sich bei Angeboten wie dem Impfbus (Termine und Standorte unter www.corona.rlp.de) oder zahlreichen Hausärzten impfen zu lassen sowie die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung zu nutzen. Dies gilt auch für die inzwischen mögliche Grippeschutzimpfung. Wer sich im Impfzentrum Trier impfen lassen möchte, kann nach Auskunft des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder bei der Hotline des Landes unter 0800-5758100 einen Termin buchen. Zusätzlich soll an einem Tag der Woche freies Impfen angeboten werden, dieses Angebot startet am Mittwoch, 1. Dezember und soll ab dann jeden Mittwoch angeboten werden. Weitere Informationen unter www.trier.de/impfen. Das Gesundheitsamt rät nach wie vor, die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen. Dies Empfehlung gilt angesichts der aktuellen Entwicklung auch bei Veranstaltungen im Freien.

(Quelle Daten / Texte / Grafik Kreisverwaltung Trier-Saarburg & Staatskanzlei RLP / trier-saarburg.de & corona.rlp.de / Erstellt und bearbeitet i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2021)

Pfarrbrief Nr. 11 vom 23.10. bis 28.11.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Impfbus am 28.11.21 (1.Advent) wieder in Reinsfeld

Nach der gelungenen Aktion am 3. Oktober diesen Jahres mit 170 Impfwilligen innerhalb von drei Stunden, kommt am 1. Advent – Sonntag, 28.11.2021 - der Impf-Bus des Landes RLP wieder nach Reinsfeld. Auf dem Parkplatz vor der Kulturhalle Reinsfeld - Friedhofstraße - werden COVID-19-SchutzImpfungen ohne Anmeldung in der Zeit von 11 bis 15 Uhr von medizinischem Personal angeboten.Für die Registrierung stehen die geschützten Räumlichkeiten der Kulturhalle zur Verfügung. 

Elisabethenkaffee der Katholischen Frauengemeinschaft Reinsfeld am 28.11.21 (1. Advent) ist abgesagt

Der geplante Elisabethenkaffee am 28.11.2021 um 14.30 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld ist ebenfalls abgesagt. Die Katholische Frauengemeinschaft Reinsfeld lädt jedes Jahr alle Mitgliederinnen und interessierte Frauen zum Elisabethenkaffee in Reinsfeld ein. Bei einem gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Kuchen und einem besinnlichen Programm wird dann in den Advent gestartet. Die Veranstaltung muss in diesem Jahr Corona-bedingt leider ausfallen!

27.CoBeLVO

Martinsumzug 2021 in Reinsfeld am Freitag 12.11.2021

In Absprache zwischen den Organisatoren Pfarrgemeinderat Reinsfeld, FFW Reinsfeld, Musikverein LYRA Reinsfeld und der Ortsgemeinde Reinsfeld findet der Martinsumzug am 12.11.2021 in Reinsfeld statt. Nach Andacht zu St.Martin, die um 18.00 Uhr im Pfarrgarten der St.Remigius-Kirche stattfindet, gibt es um ca. 18.30 Uhr einen kleinen Umzug mit anschließender Brezelverteilung. Begleitet wird das Ganze vom Pavillon aus vom Musikverein Lyra Reinsfeld und abgesichert von der FFW Reinsfeld. Das Martinsfeuer findet ohne St.Martin und ohne Pferd auf dem Festplatz vor dem Pavillon statt.

26.CoBelVO

Impfbus-Aktion des Landes am 3. Oktober in Reinsfeld trotz Regen ein voller Erfolg Alle 85 Sekunden konnte eine Impfung erfolgen - 170 Gesamt

Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz war am Sonntag 03.10.2021 von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Reinsfeld stationiert. Trotz Regen war die Sonderimpfaktion auf dem Parkplatz vor der St. Remigius-Pfarrkirche am Pavillon an diesem Tag ein voller Erfolg. Das Deutsche-Rote-Kreuz Rheinland-Pfalz (DRK-RLP) impfte innerhalb dieser vier Stunden insgesamt 170 Menschen, die selbst längere Anfahrtswege und das nasskalte Wetter nicht gescheut hatten. Damit wurde im Auftrag des Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG-RLP) praktisch alle 85 Sekunden entweder der Impfstoff BIONTECH® oder Janssen® von Johnson & Johnson den Impfwilligen an diesem Tag gespritzt!

(Grafik © Staatskanzlei RLP / Text & Grafik bearbeitet und erstellt START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2021)

Mittwoch 27.10.21 ab 19 Uhr Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld

(Text OG / Bekanntmachung erstellt i.A. von Ortsbuergermeister Uwe Roßmann von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2021)

Landratswahl: Stefan Metzdorf (SPD) gewinnt Stichwahl mit 68,27 %

Lieferten sich Amtsinhaber Schartz (CDU / 31,3 %) und Herausforderer Metzdorf (SPD / 32,37%) vor 14 Tagen bei der Landratswahl noch ein Kopf-an-Kopf-Rennen, so fiel die Stichwahl am 10. Oktober jetzt mehr als deutlich aus. SPD-Kandidat Stefan Metzdorf verdoppelte  in insgesamt 175 Stimmbezirken sein Ergebnis auf 68,27 % und Amtsinhaber Günther Schartz trat mit 31,73 % praktisch auf der Stelle. Die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl lag bei nur bei 46,34 %. In Reinsfeld holte Metzdorf sogar 77,58 % und ließ Schartz ( 22,42 % ) um Längen hinter sich. Die Wahlbeteiligung in der Ortsgemeinde lag bei 43,93 %. Die Amtszeit von Günter Schartz endet somit am 31. Dezember 2021 nach 16 Jahren. Stefan Metzdorf wird das Amt des Landrates Trier-Saarburg am 1. Januar 2022 antreten. Mehr Infos unter www.trier-saarburg.de


(Text / Grafiken erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 10/2021 / Quelle und © trier-saarburg.de & © elect iT GmbH)

Pfarrbrief Nr. 10 vom 26.09. bis 24.10.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Buecherei im Buergerhaus ab 21. September wieder GEÖFFNET

Copyright Foto START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Die Gemeindebuecherei ist ab 21. September wieder regelmässig geöffnet. Dies jeweils Dienstags und Donnerstags von 15.00 -17.30 Uhr. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandregeln. Die Anzahl der gleichzeitig in der Buecherei Anwesenden Personen ist begrenzt! Beim Betreten ist das tragen einer Mund-Nasen-Maske (FFP2 oder medizinische Maske) Pflicht!

(Erstellt i.A. der Ortsgemeinde durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 09/2021)

Bundestagswahl 2021 - Ergebnisse Reinsfeld - Land - Bund

Deutschland hat am 26. September 2021 gewählt. Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 für Reinsfeld, den Kreis Trier-Saarburg, das Land Rheinland-Pfalz und das Bundesergebniss (teilweise noch vorläufig) finden Sie in Kürze als Grafiken mit Erst- und Zweitstimmen hier und ausführlich auf der Infoseite Bundestagswahl 2021.

(Text / Grafik erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 9/2021 / Quelle und © wahlen.rlp.de / © ARD-aktuell / © tagesschau.de / © bundeswahlleiter.de)

Donnerstag 14.10.21 ab 18 Uhr Gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Liegenschafts-, Umweltschutz- und Forstausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld

(Text OG / Bekanntmachung erstellt i.A. von Ortsbuergermeister Uwe Roßmann von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 10/2021)

Tennissaison 2021: Drei Vizetitel für U15 M, U18 M I und Damen II

Die Tennissaison 2021 endete mit drei Vizemeisterschaften für die Teams der Tennisabteilung Reinsfeld. Aufstieg und Meisterschaft wurden von den U15 Mädchen, den U18 Mädchen I und von den Damen II knapp verpasst. Die U12 Gemischt I landete auf Platz Drei, alle anderen Team holten Plätze dahinter. Alle Saisonergebnisse und Details der Spieler:innen unter tennis.reinsfeld.eu oder hier auf Reinsfeld.de https://www.reinsfeld.de/tennis_tus_reinsfeld.html

(Text/Bild & Grafik erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 10/2021)

Landratswahl 2021 - Ergebnisse Reinsfeld und Kreis Trier-Saarburg

Bei der Landratswahl im Kreis Trier-Saarburg ist eine Stichwahl in 14 Tagen erforderlich. Dabei werden Amtsinhaber Günther Schartz (CDU) und Stefan Metzdorf (SPD) gegeneinander antreten. Die Landratswahl 2021 (paralell zur Bundestagswahl durchgeführt) gewann nach Auszählung der 175 Stimmbezirke Stefan Metzdorf mit 32,37 % und 27.989 Stimmen vor Günther Schartz (31,30 % / 27.061 Stimmen). Damit konnte aber keiner der beiden Bewerber die absolute Mehrheit für sich gewinnen. Die Stichwahl findet am Sonntag, 10. Oktober 2021 statt. Insgesamt waren fünf Kandidaten:innen zur Landratswahl in Trier-Saarburg angetreten mit folgenden Ergebnissen: Stefan Metzdorf (SPD 32,37 %), Günther Schartz (CDU 31,30 %), Tim Kohley (Unabhängig 16,87 %), Martina Werheim (GRÜNE 12,36 %) sowie Guido Klein (Unabhängig 7,10 %). Die Wahlbeteiligung lag bei 73,40 Prozent.

(Text / Grafiken erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 9/2021 / Quelle und © trier-saarburg.de & © elect iT GmbH)

Impfbus des Landes RLP am 3. Oktober von 11 - 15 Uhr in Reinsfeld

Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz kommt am Sonntag 03.10.2021 von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr nach Reinsfeld. Im Rahmen einer Sonderimpfaktion des Landes ist der Impfbus auf dem Parkplatz vor der St. Remigius-Pfarrkirche am Pavillon an diesem Tag stationiert. Das Deutsche-Rote-Kreuz Rheinland-Pfalz (DRK-RLP) impft am Sonntag 3. Oktober im Auftrag des Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG-RLP) kostenlos und ohne Anmeldung ab 12 Jahren! Zur Verfügung stehen als Impfstoff BIONTECH® und Janssen® von Johnson & Johnson. Impfwillige benötigen zur Vorlage auf jeden Fall Ihren Personal-Ausweis und soweit vorhanden Ihren Impfpass. Sie erhalten nach der COVID-19-Impfung einen Impfnachweis als Einlegeblatt für Ihren Impfpass. Junge Menschen unter sechszehn (16) Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung reicht in dieser Altersgruppe nicht aus. Bei Jugendlichen im Alter von 16 oder 17 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Durchführung der Impfung ausreichend beim Impfbus-Termin in Reinsfeld, Sonntag, 3. Oktober, 11 bis 15 UhrInfos unter: www.corona.rlp.de/de/impfbus

Einverständniserklärung Impfung Jugendliche durch Eltern / Erziehungs-Sorgeberechtigte (Word)
Einverständniserklärung Impfung Jugendliche durch Eltern / Erziehungs-Sorgeberechtigte (PDF)

(Erstellt i.A. der Ortsgemeinde Reinsfeld, OB Uwe Roßmann / Grafik © Staatskanzlei RLP / unter corona.rlp.de/de/impfbus / Text & Grafik  bearbeitet und erstellt START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 09/2021

HSV Vereinsmeisterschaften 2021 werden an mehreren Wochenenden vom 15.08. - 03.10.21 ausgetragen

Vereinsmeisterschaften des Hochwald Schuetzenverein 1972 Reinsfeld im Reinsfelder Schuetzenhaus August - Oktober 2021. Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Juergen A. Slowik

Liebe Vereinsmitglieder des Hochwald Schützenverein 1972 Reinsfeld e.V. - Die diesjährigen Vereins-Meisterschaften werden an folgenden Terminen durchgeführt:

Sonntag, 15.08.2021
Freitag, 20.08.2021, Sonntag, 22.08.2021
Freitag 27.08.2021, Sonntag, 29.08.2021
Freitag 03.09.2021, Sonntag, 05.09.2021
Freitag 10.09.2021, Sonntag 12.09.2021
Freitag 17.09.2021, Sonntag 19.09.2021
Freitag 24.09.2021, Sonntag 26.09.2021
Freitag 01.10.2021, Sonntag 03.10.2021

Teilnahme:
Einfach der zuständigen Standaufsicht vor Schießbeginn die Teilnahme an der VM mitteilen oder Rücksprache halten mit den Sportwarten und Termin vereinbaren.
Achtung:
Während eines Wettkampfes mit Kleinkaliberwaffen wird auf dem betreffenden Stand nicht mit großkalibrigen Waffen geschossen.
Info:
Die Vereinsmeisterschaften sind nicht dafür da Höchstleistungen zu erbringen, sondern um jedem Schützen die Gelegenheit zu bieten seinen Sport ohne großen Stress unter Wettkampfbedingungen (aufgebaute Duellanlage, Zeitlimit, Scheiben etc.) auszuüben. Vereinsmeisterschaften sind auch eine gesellige Veranstaltung. Jeder der teilnimmt zeigt dass er etwas kann. Es gibt nur ein schlechtes Ergebnis, nämlich nicht mitgemacht zu haben!!

Kontaktadressen der Sportwarte:
1. Sportwart: Marcus Brosius, Email: marcus.brosius(@)web.de, Mobil: 0176-20159148
2. Sportwart: Conny Faißt, Email Conny-Faisst(@)t-online.de, Mobil: 0172-9743376

Der Vorstand setzt voraus, dass alle Aktiven an den Vereinsmeisterschaften teilnehmen!
Wir wünschen euch allen „GUT SCHUSS“ - Der Vorstand

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 8/2021)

DIE POSTAGENTUR IST UMGEZOGEN - JETZT IM HERENSTEG 2

Die Postagentur in Reinsfeld ist umgezogen und befindet sich seit September diesen Jahres im Nebengebäude von Schirra's Wirtshaus, Herrensteg 2, 54421 Reinsfeld (Vormals Anne's Naturladen, Renusstraße). Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr. Mittwochs hat die Postagentur von 9 bis 13 Uhr geöffnet!

(Info erstellt i.A. der Ortsgemeinde OB Uwe Roßmann von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 09/2021)

Grund- und Förderschulkinder gemeinsam und mit viel Spaß in Bewegung

Unter dem Motto "Wir bewegen Schulen" tourt die Trixitt GmbH durch Deutschland. Bei einem gemeinsamen Event der Grundschule und der  St. Martinus Förderschule Reinsfeld machte das Team mit seinen Bewegungs- und Funmodulen jetzt Halt in Reinsfeld. Der Kirchenpark wurde mit  aufblasbaren Modulen, darunter ein Hindernisparcours, eine Fitness- und Tanzarena, eine Basketballwurfanlage, eine Weitsprunganlage und Völkerballarena von den Eventveranstaltern in einen großen Sport- und Spielplatz für Kinder, Jugendliche und die Erwachsenen verwandelt. Möglich gemacht hatten dies die beiden Fördervereine der Schulen in Reinsfeld, die alle Kosten für diese Veranstaltung aus ihrem Fördertopf übernahmen....mehr hier

(Quelle Text & Fotos gemeinsame Pressemitteilung Grundschule & St. Martinus-Schule Reinsfeld / Text &  Fotoanimation erstellt i.A von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 09 /2021)

Impfbus des Landes RLP am 3. Oktober von 11 - 15 Uhr in Reinsfeld

Grafik © Staatskanzlei RLP / Bearbeitet & ergänzt von START4PUBLICITY

Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz kommt am Sonntag 03.10.2021 von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr nach Reinsfeld. Im Rahmen einer Sonderimpfaktion des Landes ist der Impfbus auf dem Parkplatz vor der St. Remigius-Pfarrkirche am Pavillon an diesem Tag stationiert. Das Deutsche-Rote-Kreuz Rheinland-Pfalz (DRK-RLP) impft am Sonntag 3. Oktober im Auftrag des Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG-RLP) kostenlos und ohne Anmeldung ab 12 Jahren! Zur Verfügung stehen als Impfstoff BIONTECH® und Janssen® von Johnson & Johnson. Impfwillige benötigen zur Vorlage auf jeden Fall Ihren Personal-Ausweis und soweit vorhanden Ihren Impfpass. Sie erhalten nach der COVID-19-Impfung einen Impfnachweis als Einlegeblatt für Ihren Impfpass. Junge Menschen unter sechszehn (16) Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung reicht in dieser Altersgruppe nicht aus. Bei Jugendlichen im Alter von 16 oder 17 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Durchführung der Impfung ausreichend beim Impfbus-Termin in Reinsfeld, Sonntag, 3. Oktober, 11 bis 15 Uhr. Infos unter: www.corona.rlp.de/de/impfbus

Einverständniserklärung Impfung Jugendliche durch Eltern / Erziehungs-Sorgeberechtigte (Word)
Einverständniserklärung Impfung Jugendliche durch Eltern / Erziehungs-Sorgeberechtigte (PDF)

(Erstellt i.A. der Ortsgemeinde Reinsfeld, OB Uwe Roßmann / Grafik © Staatskanzlei RLP / unter corona.rlp.de/de/impfbus / Text & Grafik  bearbeitet und erstellt START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 09/2021

U12 Gemischt I und U15 Mädchen auf Augenhöhe mit der Spitze

Drei Siege, zwei Unentschieden und zwei Niederlagen gab es am letzten Spieltag für die Teams der Tennisabteilung Reinsfeld. Auf Augenhöhe mit den Spitzenteams in ihren B-Ligen agierte die U 12 Gemischt I in Nittel (3:3), als auch die U 15 Mädchen aus Reinsfeld bei der SG Saarburg / Wincheringen (5:1). Die Damen II schafften leider nur ein 3:3-Unetschieden, während die Damen I gegen Roscheid mit 4:2 die Oberhand behielten. Alle Ergebnisse und Details unter tennis.reinsfeld.eu oder hier auf Reinsfeld.de https://www.reinsfeld.de/tennis_tus_reinsfeld.html

(Text/Bild & Grafik erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 9/2021)

Aussichtsturm Rascheid: Nationalparkblick und Königsfeldschleife

© Foto Eike Dubois / Quelle RLP Tourismus unter https://presse.rlp-tourismus.com/ - Erstellt von START4PUBLICITY

Bei klarem Wetter kann man von der obersten Plattform des Rascheider Aussichtsturm in alle Himmelsrichtungen weit in den Hochwald und Hunsrück schauen bis zum Erbeskopf und in den Nationalpark Hunsrück-Hochwald. Der 2020 auf einer Anhöhe neben dem Sportplatz in Rascheid eingeweihte Holzturm heißt daher auch Aussichtsturm „Nationalparkblick“. Der Turm liegt unmittelbar an der Traumschleife „Königsfeldschleife", einem Rundwanderweg, der den Bachtälern des Rasbaches und Brüchelbaches folgt. Unterwegs gibt es interessante Einblicke in die Geschichte der einst hier dampfenden Hunsrückbahn. Das imposante Bahn-Viadukt zwischen Geisfeld und Rascheid lässt die Herzen der Eisenbahnliebhaber höher schlagen. In naher Zukunft wird beim Aussichtturm „Nationalparkblick“ zusätzlich eine kleinere, barrierefreie Aussichtsplattform entstehen. Dazu soll eine 15 Meter lange und 2,50 Meter hohe Rampe neben dem Turm sowie ein Rundweg für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gebaut werden....mehr

Quelle Text & Foto RLP-Tourismus /© Bild Eike Dubois / Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 08/2021

Pfarrbrief Nr. 9 vom 28.08.21 bis 26.09.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Antraege zur HSV - Jahreshauptversammlung am 18. September 2021 sind bis 04. September zu stellen

Am Samstag 18. September 2021 findet die Jahres-Hauptversammlung des Hochwald Schuetzenverein 1972 Reinsfeld im Reinsfelder Schuetzenhaus statt. Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Juergen A. Slowik

Hochwaldschützenverein 1972 Reinsfeld e.V.

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am Samstag, 18.09.2021 um 20.00 Uhr im Schützenhaus in Reinsfeld.

1.         Begrüßung, Totengedenken

2.         Bericht der 1. Vorsitzenden

3.         Bericht des Kassenwartes

4.         Bericht der Kassenprüfer

5.         Entlastung des Vorstandes

6.         Bericht des Sportwartes

7.         Anträge an die Jahreshauptversammlung

8.         Verschiedenes

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis spätestens Samstag, 04.09.2021 schriftlich oder per Email an die 1. Vorsitzende Marie-Luise Schuld einzureichen. INFO: Die Versammlung findet statt unter Einhaltung der jeweils zum Zeitpunkt der JHV aktuell geltenden Corona Richtlinien (Abstands- und Hygienerichtlinien, 3G, Mund Nase Bedeckung u.s.w.).

Alle Mitglieder des Hochwald-Schützenvereins sind herzlich eingeladen.

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Juergen A. Slowik 8/2021)

Buecherei im Buergerhaus vom 7.09. bis 16.09.2021 GESCHLOSSEN

Copyright Foto START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Die Gemeindebuecherei ist in der Regel jeweils Dienstags und Donnerstags von 15.00 -17.30 Uhr geoeffnet. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandregeln. Die Anzahl der gleichzeitig in der Buecherei Anwesenden Personen ist begrenzt! Beim Betreten ist das tragen einer Mund-Nasen-Maske (FFP2 oder medizinische Maske) Pflicht!

ACHTUNG: Vom 7. bis 16. September 2021 bleibt die Bücherei GESCHLOSSEN

AB 21. September ist die Bücherei dann wieder geöffnet!

(Erstellt i.A. der Ortsgemeinde durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 09/2021)

Inzidenz und Hospitalisierung steigt - Neue Regelungen nach 25. CoBeLVo

© Grafik Staatskanzlei RLP / MDI

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis und der Stadt Trier steigt wieder stetig an und auch die Zahl der Hospitalisierungen. Seit 30. August 21 gilt die 25. CoBeLVo des Landes Rheinland-Pfalz. 

  • Veranstaltungen dürfen außen nur mit maximal 500 Personen stattfinden, in Innenräumen nur noch mit maximal 350 Personen.
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich und bei so genannten körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisör, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios oder Massagesalons) gilt eine Testpflicht, sofern man nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind Reha-Sport, Funktionstraining und medizinische Dienstleistungen.
  • Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich vor einem Restaurantbesuch (Innenbereich) oder bei Kulturveranstaltungen (Innenbereich) testen lassen.
  • Eine Testpflicht für Nicht-Geimpfte/Genesene gilt auch in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen. Neu ist: Solche Gäste müssen nun ab Montag zusätzlich alle 72 Stunden einen weiteren Test vorlegen.
  • In den Schulen wird Präsenzunterricht gehalten. Es gilt aber eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Weiterhin ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.

7-Tage-Inzidenz aktuell laut RKI (Grafik Stufenplan RLP!) und Vorwerte seit 3.11.20

Stadt Trier bei 67,2 (77,1/ 69,0/ 39,5/ 38,6/ 25,1/ 20,6/ 37,7/ 6,3/ 2,7/ 8,1/ 17,9/ 24,2/ 43,9/ 61/ 62,8/ 85,2/ 101,3 110,3/ 95/ 94,1/ 87/ 73,5/ 75,3/ 51,1/ 47,5/ 52,0/ 45,7/ 44,8/ 62,8/ 60,1/ 58,3/ 52,9/ 55,6/ 38,6/ 30,5/ 17,9/ 19,9/ 21,5/ 23,3/ 30,5/ 28,7/ 43,9/ 38,6/ 33,2/ 20,6/ 26,0/ 41,2/ 48,4/ 58,3/ 77,1/ 65,5/ 72,6/ 65,5/ 62,8/ 72.6/ 92,4/ 97,7/ 105,8/ 91,5/ 104,0/ 115,7/ 97,7/ 120,1/ 107,6/ 84,3/ 76,2/ 55,6/ 56,5/ 50,2/ 61,9/ 53,8/ 49,3/ 57,4/ 63,7/ 62,7/ 67,2/ 76,2/ 69/ 61,9/ 69,0/ 60,1/ 70,8/ 85,2/ 111,4/ 100,4/ 95,9/ 108,5)
Landkreis bei 64,9 (62,2/ (64,9/ 28,8/ 15,4/ 14,1/ 14,7/ 14,1/ 5,3/ 0,7/ 8,0/ 11,4/ 27,4/ 53,5/ 80,3/ 68,9/ 72,3/ 99,1/ 104,4/ 101,7/ 85/ 79/ 77,6/ 85,7/ 60,2/ 42,8/ 46,9/ 54,9/ 60,2/ 67,6/ 54,2/ 56,2/ 48,9/ 51,5/ 55,6/ 32,1/ 27,4/ 28,1/ 30,1/ 41,5/ 41,5/ 73,6/ 66,3/ 54,2/ 45,5/ 54,2/ 42,8/ 52,9/ 44,2/ 81,7/ 84,3/ 104,4/ 99,1/ 87,0/ 109,8/ 181,4/ 192,1/ 196,1/ 143,2/ 129,2/ 131,9/ 110,4/ 117,1/ 101,1/ 88,4/ 90,4/ 91/ 100,4/ 91,7/ 111,1/ 76,3/ 93/ 101,1/ 106,4/ 108,3/ 57,6/ 64,3/ 55,6/ 57,6/ 70,3 / 71,0/ 71,0/ 80,3/ 114,5/ 115,8/ 122,5/ 119,1)
Vom 1. bis 8. September 2021 wurden dem Gesundheitsamt Trier insgesamt 184 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet - (Vorwerte 210/ 115/ 66/ 81/ 58/ 92/ 79/ 18/ 6/ 20/ 92/ 120/ 123/ 120/ 80/ 270/ 85/ 57/ 155/ 98/ 45/ 35/ 131/ 74/ 42/ 114/ 54/ 97/ 52/ 27/ 44/ 32/ 23/ 53/ 66/ 10/ 33/ 12/ 44/ 200/ 56/ 21/ 39/ 106/ 56/ 118/ 72/ 99/ 104/ 177/ 81/ 96/ 96/ 82/ 201/ 21/ 164/ 67/ 71/ 76/ 39/ 53/ 65/ 56/ 47/ 100/ 73/ 48/ 39/ 77/ 50/ 32/ 24/ 97/ 41/ 51/ 34/ 24/ 39/ 39/ 30 /40/ 39/ 52/ 55/ 51) - Jeweils 98 aus dem Landkreis und 86 aus der Stadt Trier. Inzwischen sind insgesamt 125 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben. (Landkreis 94 / Trier 31 - 114 der Todesfälle allein seit Anfang November 2020).
Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierten steigt auf insgesamt 8095 Personen (Vorwerte 7911/ 7701/ 7586/ 7520/ 7439/ 7381/ 7289/ 7210/ 7192/ 7186/ 7166/ 7074/ 6954/ 6831/ 6711/ 6631/ 6361/ 6276/ 6219/ 6064/ 5966/ 5921/ 5886/ 5755/ 5681/ 5639/ 5525/ 5471/ 5374/ 5322/ 5295/ 5251/ 5219/ 5196/ 5143/ 5077/ 5067/ 5034/ 5022/ 4978/ 4778/ 4722/ 4701/ 4662/ 4556/ 4500/ 4382/ 4310/ 4211/ 4107/ 3930/ 3876/ 3795/ 3699/ 3603/ 3521/ 3320/ 3299/ 3135/ 3068/ 2997/ 2921/ 2882/ 2829/ 2764/ 2708/ 2599/ 2499/ 2426/ 2339/ 2300/ 2223/2140/ 2108/ 2084/ 1987/ 1946/ 1895/ 1861/ 1871/ 1775/ 1736/ 1706/ 1642/ 1603/ 1551/ 1496).
In der Stadt Trier auf 3212 (3126/ 3028/ 2972/ 2940/ 2893/ 2862/ 2810/ 2760/ 2751/ 2746/ 2737/ 2683/ 2636/ 2590/ 2553/ 2521/ 2404/ 2372/ 2343/ 2279/ 2243/ 2217/ 2202/ 2145/ 2122/ 2105/ 2053/ 2032/ 1996/ 1979/ 1965/ 1950/ 1930/ 1920/ 1901/ 1880/ 1877/ 1869/ 1863/ 1845/ 1779/ 1761/ 1753/ 1737/ 1703/ 1684/ 1652/ 1622/ 1580/ 1528/ 1456/ 1430/ 1407/ 1364/ 1338/ 1302/ 1243/ 1237/ 1199/ 1176/ 1162/ 1136/ 1120/ 1103/ 1069/ 1044/ 996/ 957/ 944/ 919/ 903/ 883/ 856/ 847/ 832/ 811/ 800/ 780/ 766/ 756/ 723/ 704/ 695/ 672/ 653/ 628/ 605).
Im Landkreis auf 4883 (4785/ 4673/ 4614/ 4580/ 4546/ 4519/ 4479/ 4450/ 4441/ 4440/ 4429/ 4391/ 4318/ 4241/ 4158/ 4110/ 3957/ 3904/ 3876/ 3785/ 3723/ 3704/ 3684/ 3610/ 3559/ 3534/ 3472/ 3439/ 3378/ 3343/ 3330/ 3301/ 3289/ 3276/ 3242/ 3197/ 3190/ 3165/ 3159/ 3133/ 2999/ 2961/ 2994/ 2925/ 2853/ 2816/ 2730/ 2688/ 2631/ 2579/ 2474/ 2446/ 2388/ 2335/ 2265/ 2219/ 2077/ 2062/ 1936/ 1892/ 1835/ 1785/ 1762/ 1726/ 1695/ 1664/ 1603/ 1542/ 1482/ 1420/ 1397/ 1340/ 1284/ 1261/ 1252/ 1176/ 1146/ 1115/ 1095/ 1081/ 1052/ 1032/ 1011/ 970/ 950/ 923/ 891).
Die Zahl der aktuell Infizierten (Durchschnittsalter unter 30) steigt auf 377 Personen. Diese verteilen sich wie folgt: 198 im Landkreis und 177 in der Stadt Trier. Die Zahl der Patienten  in stationärer Behandlung liegt zur Zeit bei (6). Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: (In Klammern alle Werte unregelmäßig ab 3.11.20)

VG Saarburg-Kell:  1219  (1208/ 1192/ 1175/ 1169/ 1161/ 1149/ 1138/ 1132/ 1130/ 1129/ 1129/ 1126/ 1108/ 1094/ 1079/ 1065/ 1012/ 996/ 992/ 978/ 956/ 952/ 949/ 933/ 920/ 908/ 885/ 869/ 848/ 828/ 824/ 810/ 807/ 804/ 791/ / 778/ 772/ 772/ 768/ 736/ 722/ 722/ 716/ 695/ 685/ 670/ 664/ 655/ 644/ 624/ 616/ 606/ 595/ 574/ 550/ 506/ 502/ 480/ 459/ 445/ 435/ 427/ 417/ 414/ 405/ 389/ 376/ 370/ 345/ 337/ 313/ 307/ 300/ 299/ 291/ 288/ 278/ 278/ 275/ 270/ 265/ 259/ 253/ 249/ 243/ 229/ 209)
VG Konz:  1208  (1170/ 1132/ 1093/ 1071/ 1056/ 1046/ 1036/ 1032/ 1032/ 1032/ 1025/ 1014/ 1002/ 992/ 980/ 972/ 942/ 928/ 921/ 899/ 887/ 884/ 882/ 855/ 838/ 831/ 826/ 821/ 812/ 807/ 804/ 802/ 800/ 796/ 789/ 786/ 783/ 779/ 778/ 773/ 737/ 724/ 720/ 714/ 701/ 698/ 683/ 670/ 658/ 652/ 633/ 629/ 620/ 615/ 583/ 575/ 535/ 531/ 456/ 450/ 421/ 399/ 393/ 381/ 369/ 358/ 340/ 321/ 318/ 305/ 293/ 280/ 268/ 258/ 256/ 246/ 239/ 234/ 223/ 221/ 210/ 208/ 206/ 196/ 188/ 186/ 180/ 153)
VG Hermeskeil:  725  (713/ 711/ 707/ 706/ 705/ 704/ 703/ 700/ 700/ 700/ 700/ 697/ 691/ 684/ 683/ 681/ 667/ 662/ 656/ 641/ 637/ 636/ 633/ 620/ 618/ 618/ 609/ 607/ 600/ 599/ 596/ 593/ 592/ 591/ 587/ 582/ 582/ 578/ 577/ 573/ 554/ 548/ 544/ 536/ 518/ 516/ 501/ 495/ 482/ 467/ 436/ 430/ 405/ 376/ 371/ 362/ 342/ 340/ 326/ 323/ 317/ 310/ 308/ 304/ 298/ 298/ 288/ 281/ 248/ 246/ 246/ 241/ 213/ 211/ 210/ 169/ 153/ 150/ 148/ 147/ 145/ 144/ 142/ 139 / 137/ 136/ 135/ 130)
VG Schweich:  704   (689/ 677/ 660/ 658/ 655/ 655/ 650/ 648/ 644/ 644/ 640/ 630/ 618/ 615/ 594/ 586/ 560/ 551/ 544/ 528/ 519/ 511/ 509/ 502/ 491/ 486/ 474/ 471/ 465/ 464/ 464/ 459/ 459/ 456/ 455/ 444/ 444/ 436/ 435/ 428/ 428/ 402/ 401/ 400/ 385/ 387/ 383/ 367/ 361/ 347/ 339/ 327/ 322/ 321/ 320/ 313/ 311/ 297/ 293/ 288/ 285/ 282/ 278/ 273/ 268/ 265/ 261/ 246/ 246/ 242/ 234/ 232/ 224/ 219/ 215/ 205/ 203/ 196/ 193/ 189/ 181/ 179/ 172/ 163/ 163/ 157/ 152/ 143/ 137)
VG Trier-Land:  550  (534/ 523/ 510/ 507/ 503/ 502/ 495/ 490/ 487/ 487/ 487/ 480/ 466/ 442/ 427/ 425/ 416/ 413/ 411/ 399/ 394/ 394/ 393/ 390/ 385/ 385/ 376/ 372/ 361/ 355/ 353/ 350/ 349/ 349/ 346/ 339/ 339/ 337/ 336/ 336/ 324/ 320/ 316/ 316/ 310/ 306/ 296/ 293/ 289/ 283/ 272/ 269/ 261/ 261/ 257/ 256/ 245/ 244/ 242/ 235/ 232/ 228/ 228/ 225/ 222/ 217/ 214/ 203/ 196/ 186/ 185/ 179/ 175/ 174/ 173/ 167/ 165/ 160/ 156/ 154/ 151/ 146/ 145/ 137/ 134/ 130/ 129/ 120)
VG Ruwer:  477 (471/ 469/ 469/ 469/ 466/ 463/ 457/ 448/ 448/ 448/ 448/ 444/ 433/ 414/ 395/ 381/ 360/ 354/ 352/ 340/ 330/ 327/ 318/ 310/ 307/ 306/ 302/ 299/ 292/ 290/ 289/ 287/ 282/ / 274/ 264/ 264/ 263/ 261/ 255/ 246/ 246/ 246/ 245/ 232/ 228/ 213/ 205/ 200/ 194/ 182/ 180/ 175/ 168/ 167/ 165/ 152/ 152/ 144/ 140/ 138/ 135/ 133/ 130/ 127/ 125/ 120/ 115/ 108/ 104/ 104/ 103/ 102/ 101/ 99/ 98/ 98/ 97/ 97/ 95/ 95/ 90/ 87/ 82/ 79/ 71/ 66/ 58)

(Quelle Daten / Texte / Grafik Kreisverwaltung Trier-Saarburg & Staatskanzlei RLP / trier-saarburg.de & corona.rlp.de / Erstellt und bearbeitet i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 9/2021)

25. CoBeLVO gültig ab 19. August - Neue Regelungen seit 30.08.21

Klicken Sie in die Grafik zum download der 25.CoBeLVO als PDF. Erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 8/2021

Impfen ab 12 Jahre seit Anfang August im Impfzentrum Trier

Seit dem 3. August 2021 ist eine Anmeldung für eine Impfung in einem rheinland-pfälzischen Impfzentrum für alle Personen ab 12 Jahren möglich. Bei der Impfung von Jugendlichen ist das Einverständnis des Impflings nötig sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person, die der Impfung (aus Dokumentationsgründen) schriftlich zustimmt und versichert, dass sie hierzu von etwaigen Mitsorgeberechtigten entsprechend ermächtigt ist. Im Zuge dieser Neuerung wird auch das Wohnortprinzip wegfallen – eine Anmeldung ist also auch für Personen möglich, die außerhalb von Rheinland-Pfalz wohnhaft sind. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Corona-Impfung in Deutschland finden Sie in der aktuell gültigen Corona-Impfverordnung. Die Impfkampagne des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz vor dem Coronavirus wird zum großen Teil in 31 regionalen Impfzentren. In unserer Region ist das Impfzentrum im Trierer Messepark untergebracht. Die Adresse lautet: Corona-Impfzentrum Rheinland-Pfalz – Trier, Messepark Trier, In den Moselauen 1, 54294 Trier. Im Impfzentrum werden die Impfstoffe nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) verimpft, vor allem die Impfstoffe von Biontech/Pfizer oder Moderna. Impfungen ohne Termin im gemeinsamen Impfzentrum werden ab 9. August von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten. Bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte (falls vorhanden), Personalausweis und Impfpass (falls vorhanden) mit. Für Menschen, deren Zweitimpf-Termin aufgrund der Hochwasserlage nicht möglich war, wird auch eine Zweitimpfung durchgeführt. Bitte bringen Sie in diesem Fall die Unterlagen ihrer ersten Impfung vom Hausarzt mit, falls noch vorhanden.

(Quelle Text trier.de corona.rlp.de / Impfzentrum Trier Messepark / Grafik Staatskanzlei coronoa.rlp.de / Erstellt i.A. START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 08/2021)

Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kultur-, Tourismus- und Jugendausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld

Am Donnerstag, dem 09.09.2021, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine Sitzung des Kultur-, Tourismus- und Jugendausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld statt.

Die Sitzung findet unter Einhaltung der aktuellen Covid-19-Hygienestandards statt. Daraus resultiert, dass für die Öffentlichkeit ggf. begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister


Tagesordnung öffentliche Sitzung:

TOP 1   Begrüßung und Informationen

TOP 2   Jahresplanung 2021 und 2022 mit Ortsvereinen bzw. Vereinsvorsitzenden

TOP 3   Informationen zur Belegung der Kulturhalle und des Bürgerhauses

TOP 4   Verschiedenes

(Text OG / Bekanntmachung erstellt i.A. von Ortsbuergermeister Uwe Roßmann von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 08/2021)

Stufen und Perspektivplan RLP - 24. CoBeLVO gültig ab 2. Juli

Klicken Sie in die Grafik zum download der 24.CoBeLVO als PDF. Erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 7/2021

Nach 10-Jahren Anne's Naturladen: 28. August letzter Öffnungstag

Im August diesen Jahres endet die Ära ANNE'S NATURLADEN von Anne Hartmann und ihrem freundlichen Team.  Sehr stolz können Sie auf 10 Jahre Annegenuss in Reinsfeld zurückblicken. Gemeinsam mit den vielen Kunden:innen, Freunden und Bekannten kann Anne's Naturladen auf eine ereignisreiche und schöne Zeit mit wunderbaren Momenten zurückblicken. Mit Freude und Spannung sind die Augen dann nach vorne und in die Zukunft gerichtet. Zum Abschluß, bevor die Tore ab 30. und 31. August wegen Inventur geschlossen bleiben gibt es als weiteren Dank für die große Treue und die lange Verbundenheit am 28. August 20 Prozent Rabatt auf das gesamt Obst & Gemüse und Frischesortiment, sowie alle Kühlwaren als kleinen Annedank.

(PR Anzeige / Grafik Anne's & START4PUBLICITY / PR-Text & Grafikbearbeitung / Animation erstellt von S4P Jürgen A. Slowik 8/2021)

Aufstiegsträume der U18 Mädchen trotz Saisonbestleistung wohl jäh zerplatzt - U18 Jungen feiern mit 5:1 ihren ersten Sieg

Die Aufstiegsträume von der Rheinlandliga sind für die U18 Mädchen der Tennisabteilung Reinsfeld nach einer äußerst knappen 2:4-Entscheidung gegen Trier wohl zerplatzt. Die U18 Jungen holen mit 5:1 ihren ersten Saisonsieg. Die restlichen Teams gingen an diesem Spieltag mit Niederlagen vom Platz. Alle Ergebnisse und Details unter tennis.reinsfeld.eu oder hier auf Reinsfeld.de https://www.reinsfeld.de/tennis_tus_reinsfeld.html

(Text/Bild & Grafik erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 7/2021)

Pfarrbrief Nr. 8 vom 18.07.21 bis 30.08.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Donnerstag 26.08.21 - Sitzung des Ortsgemeinderates in der Kulturhalle Reinsfeld ab 19 Uhr

Am Donnerstag, dem 26.08.2021, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld statt. Die Sitzung findet unter Einhaltung der aktuellen Covid-19-Hygienestandards statt. Daraus resultiert, dass für die Öffentlichkeit ggfs. begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:
TOP 1  Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2  Informationen des Ortsbürgermeisters
TOP 3  Erweiterung KiTa Reinsfeld;
           Vergabe von Beratungsleistungen hier: Beratung und Beschlussfassung
TOP 4  Neugestaltung des Friedhofes Reinsfeld;
          Vergabe von Planungsleistungen hier: Beratung und Beschlussfassung
TOP 5  UGG - "Unsere Grüne Glasfaser";          
           Informationen zum Sachstand sowie Beratung und
           Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
TOP 6  Sachstand Windpark Hochwald Reinsfeld
TOP 7  Bauvoranfragen/Bauanträge (anonym)

Nichtöffentliche Sitzung:
TOP 1  Bauvoranfragen/Bauanträge
TOP 2  Sonstiges

(Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 8/2021

Samstag 21. August ab 16 Uhr - Grillnachmittag des Angelsportclub Reinsfeld am Heideweiher

Plakatgrafik © ASC Reinsfeld. Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 8/2021

Impfbus kommt diese Woche nach Saarburg, Hermeskeil und Waldrach

Grafik © Staatskanzlei RLP / Bearbeitet und ergänzt mit lokalen Daten START4PUBLICITY

Der Imbus des Landes kommt am Donnerstag nach Saarburg und Freitagvormittag nach Hermeskeil und am Nachmittag nach Waldrach. Hingehen ohne vorherige Anmeldung, Personalausweis zeigen, Schutz-Impfung erhalten: Der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz wird folgende Termine anbieten:

  • Donnerstag, 19. August, 8-12 Uhr
    Rewe Saarburg, Am Leukbach 2-4
  • Donnerstag, 19. August, 14-18 Uhr
    Wasgau Saarburg, Heckingstr. 12-14
  • Freitag, 20. August, 8-12 Uhr
    Wasgau Hermeskeil, Am Dörrenbach 13
  • Freitag, 20. August, 14-18 Uhr
    Wasgau Waldrach, Triererstr. 47

Aktuelle Infos unter: www.corona.rlp.de/de/impfbus

(Quelle Text / Grafik © Staatskanzlei RLP / unter corona.rlp.de/de/impfbus / Erstellt & Grafik mit regionalen Daten bearbeitet Start4PUBLICITY Juergen A. Slowik 08/2021

Donnerstag 15.07.21 Sitzung des Ortsgemeinderates in der Kulturhalle Reinsfeld ab 19 Uhr

Am Donnerstag, dem 15.07.2021, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine Sitzung des Ortsgemeinderates Reinsfeld statt. Die Sitzung findet unter Einhaltung der aktuellen Covid-19-Hygienestandards statt. Daraus resultiert, dass für die Öffentlichkeit ggfs. begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Informationen des Ortsbürgermeisters
  3. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan und -satzung 2021
  4. Sachstand Gewerbe- und Industriepark Hochwald (Offenlage)
  5. Sachstand Windpark Hochwald Reinsfeld (Bürgerbeteiligungsmodell)
  6. UGG - Unsere Grüne Glasfaser (Beschluss der Absichtserklärung)
  7. Wiederholung der Projektidee Baulücken Reinsfeld
  8. Bauantrag - Biogasanlage der Fa. Enders-Zeus - neues Gärreste-Aufbereitungskonzept (Beschluss)
  9. Bauvoranfragen/Bauanträge (anonym)
  10. Sonstiges
Nichtöffentliche Sitzung:
  1. Bauvoranfragen/Bauanträge
  2. Sonstiges

(Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 7/2021

Pfarrbrief Nr. 7 vom 19.06. bis 18.07.2021 online

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Reinsfelder Bürger & Touristinfo ab 10. Mai wieder geöffnet Covid-19 Abstandsregeln und Maskenpflicht einhalten

Seit 2011 gibt es in Reinsfeld das Informationszentrum für Bürger und Touristen am Musikpavillon vor der St. Remigius Kirche. Die Bürger- und Touristinfo (BüTi) ist eine Anlaufstelle für Einwohner und Gäste, die Anliegen haben oder Informationen benötigen. Ab 10. Mai 2021 ist die Bürger & Tourist-Information jetzt nach der Winterpause unter strikter Einhaltung der COVID-19-Abstands- und Hygieneregeln von mindestens 1,50 bis 2 Meter, sowie unter Einhaltung der Maskenpflicht für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet: Montags: 9:30 - 11:30 Uhr / Dienstags: 15:00 - 17:00 Uhr / Mittwochs geschlossen / Donnerstags: 9:30 - 11:30 Uhr / Freitags:16:00 - 18:00 Uhr / Samstags: 10:00 - 12:00 Uhr. Die BüTI im Ortszentrum mit großem Parkplatz und Innogy Charging Station (E-Ladesäule) für 2 PKW hat neben einer großen Auswahl an Prospekten über Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele in der Region auch Hinweise wie Buchungen für den RegioRadler vorgenommen werden können. Dieses Konzept für Touristen und Bürger wird auch 2020 beibehalten. Ihre Ansprechpartner vor Ort sind Bärbel Jung und Günther Muno. Die Mitarbeiter der BüTI übernehmen von Mai bis Oktober auch die Vermietung der beliebten Grillhütte des Heimatverein Reinsfeld. COVID-19-bedingt sind die bestehenden Buchungen bis 09/2021 bereits storniert oder abgesagt. Ob die Grillhütte im Oktober wieder angemietet werden kann für Gruppen entscheidet sich wohl erst Ende August oder Anfang September. Dennoch können unverbindliche Reservierungen für spätere Zeitpunkte angenommen werden, immer vor dem Hintergrund das der Heimatverein Reinsfeld e.V. als Vermieter Buchungen jederzeit wieder stornieren kann je nach Auflagen durch die Kreisverwaltung!

(Text/Fotos slow & pixabay /  erstellt i.A. des Ortsbürgermeister Uwe Rossmann von START4PUBLICITY 5/2021)

HSV - Schießstand öffnet am 19. Mai unter strengen Auflagen

Copyright Foto / Grafikmontage START4PUBLICITY . Foto © Jürgen A. Slowik

Nach langer Schließung aufgrund der Corona Pandemie wird der Schießstand des Hochwald Schützenverein 1972 e.V. in Reinsfeld unter Einhaltung strenger Auflagen und Richtlinien und schriftlicher Nutzungsanweisung zum Individualtraining am 19.05.2021 für Vereinsmitglieder wieder geöffnet.

WICHTIG: Die Teilnahme am Schießtraining ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ab sofort ist eine Anmeldung telefonisch oder per Mail bei unserem Schriftführer Lucas Brosius, Tel. 0179-9040760, Email: lucas.brosius(@)gmx.de, möglich. Buchungen können an folgenden Tagen vorgenommen werden: mittwochs ab 18.00 Uhr, freitags ab 18.00 Uhr und sonntags ab 10.00 Uhr, immer zur vollen Stunde, die Schießzeit beträgt 45 Minuten. Weitere Informationen hier....

(Text HSV Reinsfeld / Text & Fotografik erstellt von  START4PUBLICITY © Jürgen A. Slowik 5/2021)

Donnerstag 01.07.2021 - Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Ortsgemeinde Reinsfeld - 19 Uhr Kulturhalle

Öffentliche Bekanntmachung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Liegenschafts-, Umweltschutz- und Forstausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld. Am Donnerstag, dem 01.07.2021, findet um 19:00 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Liegenschafts-, Umweltschutz- und Forstausschusses (HFA) der Ortsgemeinde Reinsfeld statt.Die Sitzung findet unter Einhaltung der aktuellen Covid-19-Hygienestandards statt. Daraus resultiert, dass für die Öffentlichkeit ggfs. begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister


Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 1  Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2  Informationen des Ortsbürgermeisters
TOP 3  Bauantrag - Biogasanlage der Fa. Enders - Neues Gärreste-Aufbereitungskonzept
TOP 4  Beratung und Beschlussempfehlung Haushaltsplan und -satzung 2021
TOP 5  Sachstand zum Gewerbe- und Industriepark Hochwald, Windpark Hochwald Reinsfeld und UGG-Absichtserklärung
TOP 6  Dachsanierungsplanung Kulturhalle und FriedhofsplanungTOP 7  Wiederholung der Projektidee Baulücken Reinsfeld
TOP 8  Bauvoranfragen/Bauanträge (anonym)
TOP 9  Sonstiges

Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 1  Bauvoranfragen/Bauanträge
TOP 2  Sonstiges

Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 6/2021

Buchungen und Reservierungen der Grillhütte des Heimatverein bis 09/2021 Corona-bedingt storniert oder abgesagt

HINWEIS: COVID-19-bedingt werden alle bestehenden Buchungen und Reservierungen der Grillhütte Reinsfeld bis September 2021 vom Heimatverein storniert bzw. abgesagt!!! Ob - und ab wann - die Grillhütte in diesem Jahr wieder angemietet werden kann, entscheidet sich wohl erst Ende Ende August oder Anfang September 2021. Momentan sind nur unverbindliche Reservierungen für spätere Zeitpunkte ab 10/2021 möglich, die aber auch durch den Vermieter  Heimatverein Reinsfeld e.V. jederzeit  wieder abgesagt werden können, je nach Infektionsgeschehen und Auflagen der Kreisverwaltung. Wenden Sie sich fuer solche Reservierungen bis Ende Oktober an die Ansprechpartner Bärbel Jung und Günther Muno von der  Bürger- und Tourist-Information Reinsfeld unter folgender Adresse (Bürger und Touristinfo Reinsfeld), Am Musikpavillon (Parkplatz vor der St. Remigius Kirche). Adresse: Herrensteg, 54421 Reinsfeld, Telefon: 06503 / 3069, Fax: 06503 / 9810977, E-mail: info(@)reinsfeld.de. Danach ab November bis Ende April an den Getränkemarkt Anneliese Zwernemann, Kampusstr. 18, 54421 Reinsfeld, Telefon 06503-2966.....mehr Infos dazu und zur Grillhütte des Heimatverein hier

(Text & Fotos
© erstellt i.A. von START4PUBLICITY 5/2021)

Pfarrbrief Nr. 6 vom 22.05. bis 21.06.2021 online

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Stufen und Perspektivplan für RLP - 21. CoBeLVO gültig ab 21. Mai

Klicken Sie in die Grafik zum download der 21.CoBeLVO als PDF. Erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 5/2021

Wir unterstützen unsere lokalen und regionalen Partner aus Wirtschaft, Tourismus und Dienstleistung mit Ihren Angeboten und Services in Zeiten des Lockdown

Auch im Lockdown für Sie da: Außer-Haus-Service Kuhl

Liebe Gäste des Landgasthof Kuhl!

Auch im noch andauernden Lockdown möchte das Team von Maria und Karl-Heinz Kuhl mit einem Außer-Haus-Service für Sie da sein. Der Landgasthof Kuhl bietet daher von Freitags bis Sonntags nach frühzeitiger Vorbestellung unter 06503 - 1219 die Abholung von Speisen unter Einhaltung der geltenden Maskenpflicht und Corona-Hygiene-Regeln an. Sie können dabei aus der speziellen Außer-Haus-Speisekarte wählen und bestellen. An folgenden Tagen und zu hier aufgeführten Zeiten können Sie dann Ihr Landgasthof Kuhl Außer-Haus-Essen abholen:

Freitag & Samstag von 17.30 - 20.30 Uhr und Sonntags von 11.30 - 13.45 Uhr sowie 17.30 - 20 Uhr

(Grafiksnapshot / Text erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 2/2021)

Donnerstag 20.05.21 Sitzung des Ortsgemeinderates in der Kulturhalle Reinsfeld ab 19 Uhr

Am DONNERSTAG, 20.05.2021, findet eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Reinsfeld ab 19 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (AHA- und Lüftungsregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

Tagesordnung öffentliche Sitzung:

TOP 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters
TOP 3 KiTa-Erweiterung Reinsfeld (Zwischenstand und weiteres Vorgehen)

 

TOP 4 Aufstellung des Bebauungsplanes,
         Teilgebiet "Gewerbe – und Industriepark Hochwald"
         a) Billigung des Planentwurfs
         b) Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
             und Durchführung der Behördenbeteiligung

TOP 5 Gewerbe- und Industriepark Hochwald (GIP)
         Informationen zur Gründung eines Zweckverbandes
TOP 6 Breitbandausbau in der Ortsgemeinde Reinsfeld;
         Absichtserklärung mit dem Unternehmen
         "Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG" (UGG)

 

TOP 7 Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021

 

TOP 8 Bauvoranfragen und Bauanträge (anonym)
TOP 9 Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 1 Bauvoranfragen und Bauanträge (namentlich)
TOP 2 Grunstückangelegenheiten
TOP 3 Verschiedenes

(Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 5/2021

100-Jahre Musikverein Lyra Reinsfeld (er)lesen und (er)leben.

Ein hundertjähriges Jubiläum ist etwas ganz besonderes und sollte wirklich ausgieb mit vielen Gästen, Gönnern und Mitstreitern von heute, gestern und morgen gefeiert werden. Doch 2020 machte ein Virus Names Corona diesen Geburtstagsfeiern des MV Lyra Reinsfeld einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Weder Weihnachtskonzert, noch das traditionelle Jahreskonzert im Frühjahr und auch das akribisch vom Lyra-Festkomitee geplante Sommer-Open-Air 2.0 als Highlight des Eventijahres konnten die Musiker:innen mit Ihren Zuhörer:innen im verdienten Maße feiern und genießen. Aber ganz müssen alle Freunde:innen des MV Lyra Reinsfeld dennoch nicht auf das Erlebnis 100 Jahre Musikgeschichte in Reinsfeld verzichten. Einen sechszigseitigen 100-Jahre-Jubiläumsband rund um den Traditionsverein hat ein Redaktionsteam (Fotos) in limitierter Auflage zusammengestellt und in Druck gegeben. Ganz nach dem Motto: 100-Jahre Musikverein Lyra Reinsfeld (er)lesen und (er)leben. In Krisenzeiten sind Bücher wieder gefragt und dieses Reinsfelder Buch mit viel Musikgeschichte sollte jeder einmal durchstöbert haben. Nostalgie küsst Gegenwart, alte Fotos wecken Erinnerungen und neue Bilder zeigen, dass der Verein für die Zukunft gerüstet ist. Kleine Anekdoten laden zum Schmunzeln ein, Interviews lassen tiefer schauen viel historisches bietet Lesespaß für alle. Und kein Auge bleibt trocken, wenn die beiden Urgesteine des Vereins, Maria und Alfred Noll, ihre Erinnerungen mit dem Rest der Musikwelt teilen. Für die Lyra-Jubiläumsausgabe konnte das Redaktionsteam unter Alt- und Jungmusikern:innen zahlreiche Mitstreiter finden, die fleißig Texte und Bilder in ihren Kisten und Schubladen sammelten und zusammentrugen. Auch wenn es um 100 Jahre Musikverein Lyra Reinsfeld geht wurde das Werk ganz modern gestaltet und designed. Es überzeugte die ersten Leser:innen mit seinem frischen Auftritt und abwechslungsreichen Inhalten über einen Verein, der gut aufgestellt ist für die Zukunft - nicht zuletzt Dank einer traditionsreichen Vergangenheit. In Reinsfeld kann das 100-Jahrbuch MV Lyra Reinsfeld in folgenden Geschäften erworben werden:  Backstuff Tobias Ehses, Fleischerei Friske, Reinsfelder Getränkemarkt, Frischemarkt Blau und beim Vereinsurgestein Addi Schirra. Das Lesen lohnt sich garantiert und als kleines Geschenk für Verwandte und Freunde ist es eine gute Wahl. So können viele den Musikverein Lyra Reinsfeld bequem und risikofrei im heimischen Rahmen genießen.

(Fotos MV Lyra Reinsfeld / Text & Fotos bearbeitet und erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 4/2021)

Bundesnotbremse vom 24. April läuft am 5. Mai aus: Ab Mittwoch gelten die Regeln der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes

Da der Landkreis laut dem Robert-Koch-Institut auch am heutigen Montag und damit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der Inzidenz-Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag, laufen die Einschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch aus. Ab Mittwoch, 5. Mai, gelten dann die Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

Hierdurch ändern unter sich anderem folgende Regelungen:

  • Treffen sind wieder mit zwei Hausständen, jedoch maximal fünf Personen möglich
  • Ausgangsbeschränkungen entfallen
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen) bleiben geöffnet, hierzu zählen nun auch wieder Baumärkte
  • alle weiteren Geschäfte können mit Termin besucht werden, die Testpflicht entfällt
  • für Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege gelten Maskenpflicht und Kontakterfassung: wo keine Maske getragen werden kann, gilt Testpflicht
  • Innengastronomie sowie Hotels bleiben geschlossen, Außengastronomie ist mit aktuellen negativem Test geöffnet; Abholung-, Bring- und Lieferdienst sowie Straßenverkauf sind möglich
  • kontaktloser Sport im Freien ist mit maximal fünf Personen zweier Hausstände oder bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre möglich; in geschlossenen Räumen und Fitnessstudios gelten strenge Regeln zu Personenbegrenzung und Testpflicht,
  • Testpflicht in Schulen gilt weiterhin
  • FFP2- oder OP-Maskenpflicht im ÖPNV
  • für vollständig Geimpfte besteht keine Testpflicht

(Quelle KV Trier-Saarburg.de / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 5/2021)

Pfarrbrief Nr. 05 vom 24.04. bis 24.05.2021 online

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Landkreis Trier-Saarburg setzt „Bundesnotbremse“ ab 24. April um

Im Landkreis Trier-Saarburg gilt ab dem 24. April, die sogenannte Bundesnotbremse. Da der Kreis an den drei Tagen vor Inkrafttreten des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes laut dem Robert-Koch-Institut über der Inzidenz-Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner war, tritt das Bundesgesetz nun automatisch im Kreis in Kraft.

Entscheidend für diese Regelung sind laut dem geänderten Infektionsschutzgesetz die drei Tage vom 20. bis 22. April und ausschließlich die Inzidenz-Werte, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Die gestrige Meldung des Landesuntersuchungsamtes, wonach der Kreis die Inzidenz von 100 unterschreitet, fließt nicht in die Bewertung ein. Der Landkreis ist verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen; das Gesetz gibt keinen Entscheidungsspielraum.

Durch das neue Bundesgesetz ergeben sich unter anderem folgende Einschränkungen und Änderungen im privaten und öffentlichen Bereich:

  • Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen und privaten Raum: Treffen eines Haustandes sind mit maximal einer weiteren Person möglich
  • Ausgangsbeschränkungen: zwischen 22 und 5 Uhr darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen werden (Arbeit, medizinische Hilfe, Hund ausführen); bis 24 Uhr: alleine draußen joggen oder spazieren erlaubt
  • Öffnungen von Geschäften: geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel; reduzierte Kundenanzahl
  • Alle weiteren Geschäfte (hierzu zählen auch Baumärkte): können nur mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis besucht werden
  • Körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken; Ausnahme: Friseurbesuche und Fußpflege bleiben mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und FFP2-Maskenpflicht (keine medizinischen Masken) möglich
  • Eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten: Innen- und Außengastronomie sowie Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen; Abholung- und Lieferdienste möglich; Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten mit aktuellem negativen Test
  • Sport: alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes; Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen
  • Testpflicht an Schulen zur Teilnahme am Präsenzunterricht
  • Kein Präsenzunterricht, wenn Inzidenz über 165 steigt: Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas sind untersagt; Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen
  • Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV: FFP2- Masken oder vergleichbares (keine medizinischen Masken); gilt auch für die Schülerbeförderung
  • Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet – wo möglich – Homeoffice anzubieten; Arbeitnehmer sind verpflichtet dieses Angebot wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist
  • Auch für vollständig Geimpfte besteht Testpflicht

Die Einschränkungen treten in der Nacht vom 23. auf den 24. um 0 Uhr, in Kraft. Polizei und Ordnungsämter werden die Einhaltung der Beschränkungen stichprobenartig kontrollieren. Der Landkreis appelliert an Alle, sich an die nun geltenden Regelungen zu halten, die zum Ziel haben, das Infektionsgeschehen abzubremsen und so auch zu einer baldigen Aufhebung der Einschränkungen beizutragen.

„Das Einhalten der Vorgaben ist immens wichtig für die Reduzierung der Inzidenzzahlen. Das heißt also vor allem Selbstdisziplin im privaten Umfeld. Auch wenn viele mit den rechtlichen Vorgaben hadern, so ist es auch eine Bürgerpflicht diese zu akzeptieren. Der Landkreis setzt aktuell zusammen mit der Stadt Trier, den Verbandsgemeinden und den vielen Partnern im Gesundheitssystem alles daran möglichst viel zu impfen und zu testen.

Hier findet sich der vollständige Gesetzestext.

(Quelle KV Trier-Saarburg.de / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 4/2021)

Allgemeinverfügung des Landkreises Trier-Saarburg als zuständige Kreisordnungsbehörde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10.04.2021

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 28a Absätze 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136) geändert worden ist in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10.03.2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl Seite 341), BS 2126-10, i.V.m. § 23 Abs. 3 der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 (GVBl. S.173, BS 2126-13), in der aktuell gültigen Fassung, folgende Allgemeinverfügung

1. Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO), da im Landkreis die 7-Tages-Inzidenz weiterhin den Wert von 50 übersteigt.

2. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO sind gewerbliche Einrichtungen, soweit in dieser Allgemeinverfügung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Bei den Einzelterminen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeLVO. Die Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Zwischen den Terminen sind die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

3. Von der Schließung nach Nummer 2 ausgenommen sind lediglich
a) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,
b) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
c) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
d) Tankstellen,
e) Banken und Sparkassen, Poststellen,
f) Reinigungen, Waschsalons,
g) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
h) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
i) Großhandel,
j) Blumenfachgeschäfte,
k) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte.

4. Bietet eine Einrichtung neben den in Nummer 3 genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zulässig, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist und das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet.

5. In den Einrichtungen nach Nummer 3 gelten sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen, das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und auf Parkplätzen. Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO gilt nicht 1. auf Wochenmärkten gemäß Nummer 3 Buchst. b sowie 2. in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich ausschließlich Personen, die höchstens zwei Hausständen angehören, in einem Raum aufhalten.

6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der gesamten sportlichen Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des gesamten Trainings.

7. Entgegen § 15 Abs. 2 der 18. CoBeLVO ist der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie die Strafvorschrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; ebenso auf den § 24 der 18. CoBeLVO.

9. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) und tritt am 11.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. 10. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 25.04.2021.

(Quelle KV Trier-Saarburg.de / Erstellt i.A. von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 4/2021)

Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

18._CoBeLVO zum download als PDF. Erstellt von START4PUBLICITY 3/2021
Grafik / Verlinkung erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2021

Pfarrbrief Nr. 04 vom 27.03. bis 25.04.2021 online

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Tradition zu Festtagen - Räucher- und Grillforellen des ASC Reinsfeld

Plakatgrafik ASC Reinsfeld. Erstellt i.A. von START4PUBLICITY 3/2021

Donnerstag 25.03.21 Sitzung des Ortsgemeinderates in der Kulturhalle Reinsfeld ab 19 Uhr

Am DONNERSTAG, 25.03.2021, findet eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Reinsfeld ab 19 Uhr in der Kulturhalle Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (AHA- und Lüftungsregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich.

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

TOP 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters
TOP 3 KiTa-Reinsfeld-Machbarkeitsstudie (Zwischenstand
         und Beschluss über weiteres Vorgehen)

 

TOP 4 Schneeketten-Verbot oder -Freigabe für A.R.T.

TOP 5 Gewerbe- und Industriepark Hochwald (Zwischenstand
         und Beschluss über weiteres Vorgehen)

TOP 6 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsgemeinde (SPD-Antrag
         auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone, Anregungen von Bürger/innen)  

 

TOP 7 Erstellen einer Prioritätenliste für Strassen-Ausbau-
         und Reparatur-Arbeiten

 

TOP 8 Bauvoranfragen und Bauanträge (anonym)
TOP 9 Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 1 Bauvoranfragen und Bauanträge (namentlich)
TOP 2 Verschiedenes

Sollten noch weitere TOP's erforderlich sein, können wir
die Tagesordnung noch kurzfristig ergänzen.

(Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2021

Pfarrbrief Nr. 03 vom 27.02. bis 28.03.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) vom 22.03.2021

Beschluss der MPK vom 22.03.21 zum download als PDF. Erstellt i.A. START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2021
17._CoBeLVO als PDF download
Die Landesregierung informierte nach dem Corona-Kabinett, wie die geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in der Rechtsverordnung umgesetzt werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärten dazu: "Rheinland-Pfalz liegt mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein ist Rheinland-Pfalz Spitzenreiter in Deutschland. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. Das haben wir gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen.“ - Hier die 17._CoBeLVO als PDF lesen..

Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Mit dem Einzelhandel haben wir eine weitere Sicherheitsstufe verabredet, damit in den sehr großen Geschäften nicht zu viele Menschen zusammenkommen: Es gilt, dass sich bei der übersteigenden Fläche ab 2.001 qm je 40 qm nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten dürfen. „Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.

Sicherungsmechanismus

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte vor dem Ministerrat mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handwerkskammern und des Einzelhandelsverbandes über die Möglichkeit von sicheren Öffnungsschritten beraten. Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 für die Dauer von drei Tagen müssen die Geschäfte wieder schließen und haben dann die Möglichkeit, Termin-Shopping anzubieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben.

„Bündnis für sicheres Öffnen“

Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass die Öffnung auch eine große Verantwortung mit sich bringt. Landesregierung, IHK und Einzelhandelsverband schließen ein „Bündnis für sicheres Öffnen“. Mit mehr Testung, hohen Hygieneauflagen und strengen Kontrollen wollen alle Beteiligten die Öffnungsstrategie absichern und haben klare Sicherungsmechanismen verabredet.

Land errichtet Teststellen: Die Landesregierung hat bereits rund 1500 Schnelltesthelferinnen und –helfer geschult und wird am Montag die ersten 200 Teststellen öffnen. Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz 450 Teststellen aufgebaut werden. Rheinland-Pfalz liegt auch damit vor anderen Bundesländern. Da sich die Schnelltest-Lieferung durch Gesundheitsminister Spahn erneut verzögert hat, hat das Land selbst Test-Kits beschafft:  Wir haben 6 Millionen Selbsttests vertraglich gesichert, bei weiteren 8 Millionen stehen wir in konkreten Vertragsverhandlungen. Bisher haben sich 427 Teststellen zum Testen gemeldet. Etwa 3700 Helferinnen und Helfer haben sich bislang gemeldet; aus freiwilliger und professioneller Struktur. Unter anderem aus Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen, Meldungen der Verbandsgemeinden (hauptsächlich auch freiwillige Feuerwehren) und Hilfsorganisationen.

  • Handel wird zusätzlich Schnelltests anbieten: Auch im Handel muss mit den neuen Selbst- und Schnelltests getestet werden, um die öffentlichen Teststationen nicht zu überlasten.
  • Die Kammern und der Einzelhandelsverband prüfen digitale Sicherung des Testergebnisses: Geprüft wird, ob ein im Einzelhandel vorgenommener Selbsttest über eine digitale Lösung bestätigt werden kann, so dass der Kunde -bei negativem Ausgang des Tests - an diesem Tag noch andere Geschäfte aufsuchen könnte, bei denen die Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttests erforderlich ist.

Kommunen kontrollieren Einhaltung: Den Kommunen kommt bei der Öffnung eine Schlüsselrolle zu. Sie haben deutlich gemacht, dass sie im engen Zusammenspiel mit den Vertretern von Kammern und Handel vor Ort eine infektionstechnisch verträgliche Wiederbelebung des örtlichen Handels unterstützen und die eigenverantwortliche Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen aktiv vorantreiben.

„Die kommunalen Spitzenverbände sind erleichtert, dass es jetzt zu ersten vorsichtigen Öffnungsschritten kommt. Das ist eine wichtige Chance, einen kleinen Schritt auf den Weg zurück in die Normalität voranzukommen. Es muss jetzt darum gehen, dass die gewonnenen Spielräume nicht gefährdet werden. Wir müssen vor Ort die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass die Pandemie leider noch nicht vorbei ist und die AHA-Regeln konsequent eingehalten werden müssen. Gleichzeitig erwarten wir, dass alsbald auch konkrete Öffnungsperspektiven für Hotels und das Reisegewerbe in dem Tourismusland Rheinland-Pfalz entwickelt werden“, erklärte Bürgermeister Ralph Spiegler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.  

Die neue Verordnung des Landes sieht außerdem die folgenden Regelungen vor:

  • Änderung Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich 14Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.

Soweit in dieser Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet wird, gilt, dass sich in einer Einrichtung

a)        mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und

b)        mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche, und auf der 800 qm übersteigenden Fläche bis zu einer Fläche von 2.000 qm höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 2.000 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 40 qm Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf

  • Ausdrücklich digitale Datenerfassung (wie beispielsweise Luca) bei Dokumentation: Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete kann eine digitale Erfassung der Daten nach Satz 2 anbieten. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes (insbesondere bei der Fremdspeicherung von Daten) und die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Zudem sind die Daten im Bedarfsfall jederzeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen kostenfrei in einem von ihm nutzbaren Format, auf Anforderung auch papiergebunden, zur Verfügung zu stellen. Personen, die in die digitale Datenerfassung nicht einwilligen, ist in jedem Fall eine papiergebundene Datenerfassung anzubieten.
  • Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern an einem Gottesdienst entfällt.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltestes oder Selbsttests der Kundin oder des Kunden vor Ort mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
  • Zoologische Gärten etc. können auch die Innenanlagen (Aquarium, Affenhaus, etc.) öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht.
  • In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt. Keine Maske während der pädagogischen Arbeit.
  • Laienmusik: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im Rahmen der Kontaktbegrenzung nach § 2 Absatz 1 zulässig. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig. Im Musikbereich gilt das Hygienekonzept Musik, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
  • Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig.
  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht.
  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist für diese Gruppe nicht möglich.
  • Pflicht für Kommunen, ab eine Inzidenz 100+ strengere Maßnahmen zu ergreifen.

Text Staatskanzleit RLP. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 03/2021

Mittwoch 17.03.21 - Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Ortsgemeinde Reinsfeld - 18 Uhr Bürgerhaus - AHA-L-Regeln

Am Mittwoch, 17.03.2021, findet eine Sitzung des Haupt- und Finanz­aus­schusses der Ortsgemeinde Reinsfeld ab 18 Uhr im Bürgerhaus Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Standards (AHA- und Lüftungsregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist erforderlich. 


Uwe Roßmann, Ortsbuergermeister

Öffentlicher Teil:  

TOP 0 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 1 KiTa-Machbarkeitsstudie (Zwischenstand und weiteres Vorgehen)

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters

TOP 3 Schneeketten-Verbot oder -Freigabe für A.R.T.

TOP 4 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsgemeinde
         (SPD-Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone, Anregungen von Bürger/innen)
 

TOP 5 Erstellen einer Prioritätenliste für Strassen-Ausbau- und Reparatur-Arbeiten

TOP 6 Verpachtung gemeindeeigener Landwirtschafts-Flächen

TOP 7 Bauvoranfragen und Bauanträge (anonym)

TOP 8 Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung:

TOP 1 Bauvoranfragen und Bauanträge (namentlich)
TOP 2 Verschiedenes

Sollten noch weitere TOP's erforderlich sein, können wir
die Tagesordnung noch kurzfristig ergänzen.

(Erstellt i.A. von Uwe Rossmann, Ortsbuergermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2021

Lockdown-Verlängerung bis 28. März mit Lockerungen je nach Inzidenz Beschluss aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 03.03.21

Beschluss MPK 03.-03-2021 als PDF

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie und die breite Solidarität im leider notwendigen Lockdown. Alle wissen, dass das mit großen Einschränkungen und Opfern verbunden ist. Umso anerkennenswerter ist die große Disziplin, mit der der Lockdown umgesetzt wird. Der Grundsatz Kontakte zu vermeiden bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich unzählige Menschenleben und verhindert schwere Krankheitsverläufe.... Gleichzeitig steigt der Anteil der Virusvarianten an den Infektionen in Deutschland schnell an, wodurch die Zahl der Neuinfektionen jetzt wieder zu steigen beginnt. Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen, wie gefährlich die verschiedenen Covid19-Varianten sind. Sie verdeutlichen, dass es notwendig ist, beim erneuten Hochfahren des öffentlichen Lebens vorsichtig zu sein. .... Bisher waren die AHA+CL Regeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Beschränkung von Kontakten die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt verändern zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen.... Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021.
1
. Bis zum Ende der laufenden Kalenderwoche werden nach Angaben der Hersteller über elf Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert sein. Aktuell werden am Tag bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt......
2.
In den kommenden Wochen und Monaten, bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen....
3. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern....
4. Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse)....
5. Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen. Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen...
6. Einen dritten Öffnungsschritt kann ein Land
in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:
a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:
• die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach Ziffer 6b verfahren.
b. Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:
• die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
• Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).
7. Der vierte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat:
a
. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:
• die Öffnung der Außengastronomie;
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos;
• kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
Alle geplanten Öffnungsschritte finden Sie im PDF der MPK(siehe Link unten, oder Click in das Bild).

Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die hier noch nicht benannten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren beraten.

Hier den gesamten Beschluss als PDF lesen oder herunterladen...

(Quelle Textauszüge / PDF Bundesregierung unter www.bundesregierung.de / Erstellt i.A. START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 3/2021)

Lockdown-Verlängerung bis 7. März - Beschluss aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10.02.21

Beschluss MPK 10-02-2021 als PDF

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht... Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.... Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen....Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: 1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern. Hier den gesamten Beschluss als PDF lesen oder herunterladen...

(Quelle Textauszüge / PDF Bundesregierung unter www.bundesregierung.de / Erstellt i.A. START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 2/2021)

Dienstag - 02.03.2021 - Öffentliche Sitzung des Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld - 19 Uhr Bürgerhaus

Am Dienstag, 02.03.2021, findet eine öffentliche Sitzung des Bau-Ausschusses der Ortsgemeinde Reinsfeld ab 19 Uhr im Bürgerhaus Reinsfeld statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzung unter Sicherstellung der aktuellen Covid-19-Auflagen (Abstands- und Hygieneregeln) durchgeführt wird. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske ist für die Teilnahme erforderlich.

 

Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

TOP 0 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 1 KiTa-Machbarkeitsstudie (Zwischenstand und weiteres Vorgehen)

TOP 2 Informationen des Ortsbürgermeisters

TOP 3 Schneeketten-Verbot oder -Freigabe für A.R.T.

TOP 4 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsgemeinde (SPD-Antrag
           auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone, Anregungen von Bürger/innen)
 

TOP 5 Erstellen einer Prioritätenliste für Strassen-Ausbau- und Reparatur-Arbeiten

TOP 6 Verpachtung gemeindeeigener Landwirtschafts-Flächen

TOP 7 Bauvoranfragen und Bauanträge

TOP 8 Verschiedenes


Sollten noch weitere TOP's erforderlich sein, können wir
die Tagesordnung noch kurzfristig ergänzen.

 

(Erstellt i.A. von Uwe Roßmann, Ortsbürgermeister der Gemeide Reinsfeld, durch START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 3/2021)

Ab Montag 25. Januar gelten in Rheinland-Pfalz geänderte Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie - 1.Änderungsverordnung zur 15.CoBeLVO

Die 15. Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz wurde in der 1.Änderungsverordnung_15.CoBeLOV angepasst an die Beschlüsse von Bund und Ländern. Ab Montag 25. Januar gelten einige neue Regeln , die vorläufig bis zum 14. Februar befristet sind.

Kontaktbeschränkungen

Alle Kontakte, die nicht absolut notwendig sind, sollen unterlassen werden. Bis zum 14. Februar sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt - genauso wie zum Beginn der Corona-Pandemie im März 2020. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen und werden bei der Bestimmung der Personenzahl nicht mitgezählt. Diese Regeln werden auch für Treffen im privaten Bereich dringend empfohlen. Bei Begegnungen im öffentlichen Raum ist zudem ein Abstand von 1,50 Meter einzuhalten, selbst dann, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Wer den Mindestabstand nicht einhält, dem droht ein Bußgeld von 50 Euro. Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abstands- und Hygieneregeln in ihren Betrieben sicherzustellen, etwa durch Hinweisschilder, ausreichende Mengen von Infektionsschutzmitteln und durch häufigeres Reinigen der Arbeitsräume und der sanitären Anlagen. Bei genehmigten Veranstaltungen und Versammlungen sind die Organisatoren verpflichtet, eine Kontaktnachverfolgung der Anwesenden sicherzustellen. Hierzu gehören Name, Anschrift und Telefonnummer sowie Datum und Zeit der Anwesenheit.

Maskenpflicht wird verschärft - Medizinische FFP2/KN95/N95

Bis einschließlich 14. Februar gilt eine verschärfte Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz. In Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln müssen medizinische Masken getragen werden. Damit gemeint sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. In Rheinland-Pfalz gilt diese erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Auch in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien soll bei Begegnung mit anderen Menschen grundsätzlich eine dieser Masken getragen werden. In anderen Fällen dürfen auch weiterhin Stoff- oder andere Alltagsmasken verwendet werden. Masken müssen überall getragen werden, wo Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkommen, sowohl bei Besuchen als auch bei beruflichen Tätigkeiten. Dies gilt auch unter freiem Himmel, wenn viele Menschen sich auf engem Raum bewegen. Genauere Bestimmungen, wann und wo eine Maskenpflicht besteht, legen die Kreise und Kommunen je nach Infektionslage fest.Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Maske tragen dürfen, bei der Kommunikation mit Menschen, wenn diese sehbehindert oder hörgeschädigt sind, und für Beschäftigte in Einrichtungen mit anderweitigen Schutzmaßnahmen oder dort, wo kein Kundenkontakt besteht.

Bewegungseinschränkungen bei hoher Inzidenz

In Regionen mit hohen Infektionszahlen kann es zu Bewegungsbeschränkungen kommen. Überschreitet ein Kreis oder eine Stadt die Schwelle von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, könnte der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um ihren Wohnort beschränkt werden. Dies werde aber in enger Absprache mit den betroffenen Kommunen entschieden, aktuell in Trier und Trier-Saarburg eher unwahrscheinlich, da die Inzidenz im Bereich um 50 schwankt. In Landkreisen mit einer hohen 7-Tages-Inzidenz will das Land neben der Einschränkung des Bewegungsradius zusammen mit den betroffenen Landkreisen oder kreisfreien Städten weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen. Das explizite Ziel soll sein, bis zum 14. Februar eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen oder weniger pro 100.000 Einwohner pro Woche zu erreichen. Kommunen und Kreise können auch von sich aus noch strengere Regeln erlassen, etwa nächtliche Ausgangssperren. Eine landesweite Ausgangssperre gibt es in Rheinland-Pfalz aktuell nicht.

Öffentliche Veranstaltungen 

Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei einem besonderen öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt. Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person möglich - empfohlen wird, ganz darauf zu verzichten. Versammlungen wie Demonstrationen unter freiem Himmel können unter Auflagen erlaubt werden. Dazu gehören die Einhaltung des Abstandsgebots und der Maskenpflicht.

Sportveranstaltungen

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports ist bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts erlaubt. Zuschauer im Profisport sind aber nicht zugelassen. Ein Hygienekonzept ist Pflicht. Dies gilt für die oberen Spielklassen in diversen Mannschaftssportarten, aber auch für Einzelathleten, die an Welt- oder Europameisterschaften teilnehmen oder sich für die Olympischen Spiele 2021 in Tokio qualifiziert haben oder noch qualifizieren können.

Freizeit- und Kultureinrichtungen geschlossen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu gehören:

- Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos
- Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Gedenkstätten

Geöffnet bleiben:

- Spielplätze (für Erwachsene gilt aber eine Maskenpflicht)
- Seilbahnen (weil sie zum öffentlichen Personennahverkehr gehören)

Fastnacht - eher unrealistisch

In der anstehenden Session wird es keine, oder nur sehr eingeschränkt Veranstaltungen geben. Was möglich ist, entscheiden Behörden vor Ort.

Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl

Gottesdienste bleiben erlaubt, die Zahl der Teilnehmer wird aber begrenzt. Es dürfen nur 100 Menschen über 14 Jahre kommen. Zusammenkünfte von mehr als zehn Teilnehmern sind der zuständigen Behörde mindestens zwei Werktage vor dem Treffen anzuzeigen oder bekannt zu geben. Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Für Gläubige in der Kirche gilt die Maskenpflicht auch am Platz. Auch hier müssen in geschlossenen Räumen medizinische Masken getragen werden. Der Gemeindegesang ist nicht erlaubt. Die Maskenpflicht entfällt für Geistliche, wenn sie im Gottesdienst liturgische Handlungen ausführen - etwa bei Predigten oder Lesungen oder beim Zelebrieren des Abendmahls oder der Eucharistiefeier.Wenn mehrere Gottesdienste in Folge abgehalten werden, soll mindestens eine Stunde dazwischen liegen. Einige Kirchengemeinden vergeben bereits aus eigenem Antrieb Platzkarten. Gläubige aus einem Hausstand dürfen aber ohne Abstand zusammensitzen. Die Glaubens- und Religionsgemeinschaften sind verpflichtet, die Kontaktverfolgung über einen Zeitraum von vier Wochen sicherzustellen.

Trauungen nur unter Einschränkungen

An Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, dem Standesbeamten und zwei Trauzeugen auch Menschen teilnehmen, die mit einem der Heiratswilligen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind, sowie deren Partner. Des weiteren sind noch Personen eines weiteren Hausstandes zugelassen. Darüber hinaus dürfen weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die vorgeschriebene Personenbegrenzung eingehalten wird. Diese hängt von der Größe der zur Verfügung stehenden Fläche ab. Es gilt die erweiterte Masken- und Abstandspflicht.

Bestattungen nur im kleinen Verwandtenkreis

Die Teilnehmerzahl wird stark begrenzt. Teilnehmen dürfen die Ehegatten oder Lebenspartner der Verstorbenen, Verwandte ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartner sowie Menschen aus einem weiteren Hausstand. Es gilt die erweiterte Masken- und Abstandspflicht.

Einkaufen für den täglichen Bedarf

Der Einzelhandel bleibt bis mindestens 14. Februar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen:

Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungskiosks, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und der Großhandel.

Im Gegensatz zum Shutdown im Frühjahr sind diesmal Baumärkte nicht ausgenommen, sie müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen, ebenso wie Elektromärkte. Allerdings dürfen sie Waren ausliefern, die zuvor bestellt wurden. Ebenso dürfen zuvor bestellte Artikel abgeholt werden. Auch gewerbliche Handwerker, die sich in Baumärkten mit Material eindecken wollen, müssen auf den Liefer- und Abholservice zurückgreifen. Einen Liefer- und Abholservice dürfen auch Imbisse, Buchhandlungen und Gärtnereien anbieten. Reisebüros sind geschlossen.

Gastronomie weiter hart betroffen

Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. In Kommunen und Kreisen, in denen es eine nächtliche Ausgangsperre gibt, dürfen bestellte Speisen nur tagsüber abgeholt werden. Geliefert werden darf auch abends, weil dies zur Berufsausübung gehört und somit unter die triftigen Gründe fällt, das Haus verlassen zu dürfen. Seit dem 11. Januar werden auch Betriebskantinen geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Der Verzehr von Speisen ist nur in jenen Kantinen und Mensen gestattet, wo die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern. Dabei gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, die jedoch am Platz entfällt, und die Kontaktnachverfolgung. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.

Dienstleistungen, Handwerksbetriebe, Medizinische Angebote

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen befugt, ihre Arbeit auszuüben. Wo der Abstand nicht gewährleistet ist, müssen die Einrichtungen schließen. Das betrifft etwa Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, weil dort eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Fußpflegeeinrichtungen, bei der Podologie, bei Physio-, Ergo- und Logotherapien und beim Rehabilitationssport. Sonnenstudios sind geschlossen. Ursprünglich hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass sie geöffnet bleiben dürfen, sich aber nach einer weiteren rechtlichen Prüfung dagegen entschieden.

Freizeit- und Amateursport

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist nicht mehr erlaubt - mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.

Tourismus und Übernachtung

Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Auch Dauercamping ist verboten. Betroffen sind Hotels, Gasthöfe, Gästehäuser, Jugendherbergen, Jugendbildungszentren aber auch Ferienwohnungen und Privatquartiere.Geschäftsreisende dürfen beherbergt werden, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Auch hier muss die Kontaktverfolgung der Gäste sichergestellt werden. Der Betreiber muss zudem dafür sorgen, dass es keine größere Personenansammlung in einzelnen Räumen gibt. Bei der Einreise aus ausländischen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz wird künftig bezüglich der geltenden Regelungen wie in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes nach drei verschiedenen Kategorien unterschieden: Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvarianten-Gebiet. Im Allgemeinen seien die Regelungen insbesondere für Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten strenger. Die Gebiete werden vom Robert Koch-Institut im Internet ausgewiesen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel dürfen weiter genutzt werden. Dazu gehören auch Seilbahnen und Sessellifte. Die Hygieneregeln, wie etwa das Tragen einer medizinischen Maske, müssen eingehalten werden. Fahrkarten dürfen vom Fahrer nur verkauft werden, wenn eine Trennvorrichtung vorhanden ist. Allerdings müssen Schüler und Schülerinnen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Reisebusfahrten, Schiffsreisen oder andere touristische Fahrten sind nicht erlaubt.

Schulen - Präsenz bis 14.02. ausgesetzt

Die Präsenzpflicht an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist bis einschließlich 14. Februar ausgesetzt. Seit dem Ende der Weihnachtsferien gibt es Fernunterricht. Ab dem 1. Februar sollen die Grundschulen in geteilten Klassen in den Wechselunterricht übergehen können - sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Im Wechselunterricht werden die Lerninhalte abwechselnd daheim und in der Schule vermittelt. Für die Abschlussklassen gibt ab dem 25. Januar eine Sonderregelung mit dem Ziel, sie in geteilten Gruppen mit Abstandsregeln in der Schule zu unterrichten. Das Abitur wird - wie geplant - in Präsenz geschrieben. Ab dem 15. Februar wird dann angestrebt , mit den Klassenstufen 5 bis 13 in den Wechselunterricht zu starten. Für Schüler und Schülerinnen, die nicht zuhause bleiben können gibt es ein Beutreuungsangebot in den Schulen. Dies gilt für Kinder der Klassenstufen 1 bis 7 und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn ihre Eltern sie nicht zu Hause betreuen können. Präsenzveranstaltungen und Prüfungen an staatlichen Studien- und Lehrerseminaren sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. An Schulen für Gesundheitsfachberufe, wie etwa Pflegeberufe, sind ausschließlich digitale Angebote möglich.Hochschulen und Universitäten dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln Präsenzveranstaltungen abhalten. Die Abstandsregel kann aber aufgehoben werden, wenn das Studienfach praktische Arbeiten vorsieht, die eine Einhaltung der Regel nicht möglich machen.

Kindertagesstätten und Kinderbetreuung

Anders als bei den Schulen bleiben Kindertagesstätten im Regelbetrieb geöffnet. Hintergrund ist, dass viele Eltern aus beruflichen und familiären Gründen keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Die Landesregierung appelliert aber an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu lassen, wo immer dies möglich ist. Beim Bringen und Abholen der Kinder muss eine Maske getragen werden. In der Einrichtung selbst besteht für das Kita-Personal und die Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr keine Maskenpflicht.

Sonstige Bildungsangebote

Angebote von Fahrschulen sowie die Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie für Flugschulen sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind nun allerdings Angebote von Fahrschulen hinsichtlich berufsbezogener Ausbildungen sowie Angebote von Bildungsträgern für Berufskraftfahrer. Chöre und andere Musikgruppen dürfen weder proben noch auftreten.

Krankenhäuser, Seniorenheime, Pflegeeinrichtungen

Die Besucherzahl in Pflegeeinrichtungen ist auf maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag begrenzt, beim Besuch muss eine FFP2-Maske getragen werden. Wenn die Einrichtung in einer Region liegt, in der die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt, werden Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet. Tests beim Personal sind unter diesen Bedingungen zwei Mal wöchentlich durchzuführen, bei niedrigeren Inzidenzwerten einmal pro Woche. Diese Regeln sollen vorerst bis zum 10. Februar gelten. Für Mitarbeiter, die in Quarantäne waren, gilt - wenn sie unmittelbaren Kontakt zu Patienten haben, dürfen sie Einrichtungen in den ersten vier Tagen nach Ende der Quarantäne nur betreten, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Betreten werden dürfen die Einrichtungen nur von nahen Verwandten, Lebenspartnern oder Verlobten der Patienten oder Bewohner. Auch rechtlichen Betreuern von Kindern ist der Zugang zu gewähren. Zudem sind therapeutische und medizinisch erforderliche Besuche möglich. Nicht kommen dürfen Menschen, die selbst mit Corona infiziert sind, Kontaktpersonen von Infizierten oder Menschen, die erkennbar an einer Atemwegserkrankung leiden.Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Landesregierung mindestens einmal täglich über die Anzahl der Covid-19-Patienten und über die verfügbaren Behandlungs- und Beatmungskapaziäten zu informieren. Hierfür gibt es das Informationssystem "Zentrale Landesweite Behandlungskapazitäten" (ZLB) der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland und das Covid-19-Register Rheinland-Pfalz. Ziel ist eine bessere Koordinierung der Behandlung.

(Quelle Text/PDF Staatskanzlei RLP unter www.corona.rlp.de / erstellt i.A. START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2021)

Pfarrbrief Nr. 02 vom 31.01. bis 28.02.2021 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

SWR Sendung Fahr mal hin: Echt erdig ...u.a. mit Tobias Ehses

Die SWR-Serie "Fahr mal hin" lief am 3. Dezember unter dem Titel "Echt erdig - Der Hochwald rund um Hermeskeil. Gezeigt wurden u.a. die Viezgarage Hüther & Wollscheid aus Reinsfeld und die Backstuff mit Tobias Ehses. Die Traditionsbäckerei Düren-Süss wurde von T. Ehses übernommen und er führt das alt eingesessene  Backhandwerk weiter, ist aber auch für innovative Produkte bekannt. So wurde das Heubrot der Backstuff  Ehses in das Weltkulturerbe Deutsches Brotregister aufgenommen und kann wohl als einmalig bezeichnet werden. Auch Bilder aus dem Feuerlauf, den Ehses mit Nefacio - Anders handeln - in seinen Coachings anbietet. Weitere Fim-Inhalte: Selina Engelhardt, Säckle Hermeskeil, Familie Grommes, Biohof Bescheid, Jochen Gürtler, Schatzsucher Grimburg.

(Film SWR Mediathek / Video und Text erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2020)

Pfarrbrief Nr. 11 vom 24.12.2020 bis 31.01.21 online

Bitte in das Titelbild klicken zur Weiterleitung auf die Seite der Kirche / Pfarrbrief. Dort koennen Sie den Pfarrbrief als PDF-Dokument online lesen oder herunterladen und ausdrucken. Ein Service, erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik

Baulückenschließung in Reinsfeld - Private Angebote

Bauen in der Ortsgemeinde Reinsfeld steht seit mehreren Jahren hoch im Kurs. Bereits in einem dritten Bauabschnitt (3.BA) hat die Ortsgemeinde Baugrundstücke im Neubaugebiet Flachsheide erschlossen. Hier kann die Gemeinde Stand Januar 2021 derzeit nur noch wenige Bauplätze im 2. und 3. BA anbieten. Im Rahmen des Projektes Baulückenschließung hat die Ortsgemeinde alle privaten Eigentümer von Bauland kontaktiert, um ihre Verkaufsbereitschaft abzufragen. Daraus konnte jetzt eine erste Übersichtskarte (Stand 01_2021) von OG und VG-Verwaltung zu Baulücken in Reinsfeld erstellt werden, deren private Anbieter einen Verkauf in Erwägung ziehen. Für Bauwillige kann über Ortsbürgermeister Uwe Roßmann, oder Timo Jansen von der VG-Verwaltung bei Interesse der Kontakt zu den privaten Grundstückeigentümern hergestellt werden. Alle Infos zu Bauen in Reinsfeld, Karten als PDF, Grundstücksübersichten und Kontaktdaten finden Sie hier....

(Text & Grafik erstellt i.A. der Ortsgemeinde, OB Uwe Roßmann, durch START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2021)

ACHTUNG WANDERER - Saar-Hunsrück-Steig im Hochwald bitte nicht begehen! Durch die massiven Schneefälle herrscht aktute Schneebruchgefahr im Wald

Copyright Foto & Grafik START4PUBLICTY Juergen A. Slowik

ACHTUNG WANDERER & AUSFLÜGLER. Der Hochwald bietet momentan herrliche Winterbilder und Panoramen. Aber alle werden gebeten die Wanderstrecken des Saar-Hunsrück-Steig, aber auch enge Waldwege zu meiden. Es besteht akute Schneebruchgefahr von Bäumen und Ästen! Insbesondere für die Traumschleifen und andere Wanderwege im Hochwald gilt diese Gefahrenmeldung! Im offenen Gelände bestehen genügend Möglichkeiten für Wanderungen und Schneevergnügen. Im Hochwald besonders betroffen sind die Traumschleifen Frau Holle, 5-Täler-Tour, Rockenburger Urwaldpfad, Königsfeldschleife und Dollbergschleife sowie der Saar-Hunsrück-Steig. Der Wegewart hat mit der Sichtung und der Beseitigung von umgestürtzen Bäumen und Astmaterial begonnen.

(Text & Foto erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2021)

WINTER-SHUTDOWN - Massnahmen werden bis 14. Februar 2021 verlängert

Mehr Schutz und weniger Mobilität – Schulen bleiben länger im Fernunterricht - kein Kind soll verloren gehen

"Durch den bestehenden Lockdown und die große Disziplin in weiten Teilen der Bevölkerung haben wir die Zahl der Neuinfektionen insgesamt senken können. Dafür danke ich allen, die sich seit Monaten so umsichtig verhalten und sich und andere schützen! Aber das Ziel ist noch nicht erreicht, die Zahlen sind noch immer zu hoch. Sorgen machen uns aktuell vor allem die Auswirkungen der Mutationen, die bereits in England, Irland und Portugal zu einem extremen Anstieg der Corona-Erkrankungen führen und dort das Gesundheitssystem überfordern. "Die Viren sind auch in einigen Bundesländern bereits nachgewiesen. Leider wurde in Deutschland bislang zu wenig sequenziert. In einer Expertenanhörung haben Wissenschaftler vor der Mutante gewarnt, da diese deutlich ansteckender sei. Deswegen war es wichtig, dass wir unsere Beratungen vorgezogen haben und unser Land und seine Menschen durch vorsorgendes Handeln vor einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage schützen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte. „Zwar haben wir in Rheinland-Pfalz ein hohes Tempo beim Impfen vorgelegt, jedoch ist der Impfstoff zunächst noch in zu geringer Menge vorhanden. Daher sind weitere Anstrengungen notwendig, um Kontakte und damit Ansteckungen zu vermeiden. Ich weiß, wie schwer das nach den langen Monaten im Pandemiewinter ist. Es nicht zu tun, hätte aber fatale Konsequenzen. Wir haben es im Frühjahr geschafft, wir können es wieder schaffen. Wir haben aktuell viel höhere Mobilitätsdaten als im Frühjahr, da setzen wir an“, so die Ministerpräsidentin.

„Nach intensiven wissenschaftlichen Beratungen und langen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern haben wir beschlossen, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen: Wir haben uns auf Lösungen verständigt, die wirksam, angemessen und alltagstauglich sind. Dazu gehören: Weniger Kontakte durch Mobilität. Durch mehr Homeoffice und erneute Verlängerung des Fernunterrichts werden wir die Publikumsströme im öffentlichen Personenverkehr weiter reduzieren, so dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Durch eine Anhebung des Schutzstandards bei Mund-Nasenbedeckungen beim Einkaufen und im ÖPNV werden wir auch den Eigenschutz erhöhen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Der Bund werde für eine schnellere Auszahlung der Wirtschaftshilfen sorgen. Bund und Länder haben die EU-Kommission aufgefordert, in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.

Weitere Planungen Kita und Schule

Rheinland-Pfalz wird bis 14. Februar in den Schulen grundsätzlich Fernunterricht verlängern und die Präsenzpflicht aussetzen. Das ist in der Vorsorge begründet, weil noch nicht klar sei, ob sich die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus anders auf Kinder und Jugendliche auswirke, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei. „Aber den Eltern der Kleinsten kann ich sagen: Für die Klassen 1 bis 4 werden wir ab 1. Februar Wechselunterricht anbieten. Die Präsenzpflicht bleibt aber weiterhin aufgehoben. Weiterhin werden wir in den Schulen sehr genau beobachten und untersuchen, wie sich die Infektionen entwickeln. Das wird immer in unsere Entscheidung einfließen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und der sichere Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat für uns in Rheinland-Pfalz als Bildungs- und Familien-Land höchste Bedeutung. Das gilt für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, so die MInisterpräsidentin.

Corona treffe alle, aber es treffe nicht alle gleichermaßen hart. Das gelte auch für Kinder und Jugendliche. In einem Haus mit Garten oder in der großen Altbauwohnung seien Fernunterricht und Kontaktreduzierung leichter auszuhalten als in beengten Wohnverhältnissen. Auch könnten nicht alle Eltern ihre Kinder gleich gut unterstützen. „Deswegen setzt die Landesregierung alles daran, dass kein Kind zum Verlierer der Pandemie wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir haben daher ein ganzes Maßnahmen-Paket erarbeitet, um Schüler und Schülerinnen gezielt zu unterstützen, aber auch um Schulen und Lehrerschaft in dieser herausfordernden Situation Hilfestellung anzubieten.“ Bildungsministerin Stefanie Hubig erklärte: „Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten bis zum 14. Februar Fernunterricht. Ab dem 1. Februar ermöglichen wir es lediglich den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, in geteilten Klassen im Wechselunterricht in ihre Schulen zurückkehren, weil sie besondere Anleitung und Unterstützung brauchen. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Für die Zeit ab dem 15. Februar werden die MPK und die Bundeskanzlerin die Situation neu beurteilen. Wir planen aktuell, dass ab dem 15. Februar die Klassenstufen 5 bis 13 in den Wechselunterricht starten. Bis zum 14. Februar gelten die Regelungen zur Notbetreuung weiter. Für Abschlussklassen gibt es die Möglichkeit, unter Einhaltung strenger Hygieneregeln, auch wieder in Präsenz in die Schule zu kommen, um sich auf anstehende Prüfungen vorzubereiten“, erläuterte die Bildungsministerin. Dieser Fahrplan entlaste zusätzlich die Schülerbeförderung, bei dem die Träger sicherstellen, dass weiterhin ausreichend Busse zur Verfügung stehen. Das Vorgehen sei eng am gestrigen Beschluss der MPK ausgerichtet.

In den Kindertagesstätten gelte weiterhin der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. „Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder, wenn möglich, zuhause betreuen sollen. Wer seine Kinder nicht betreuen kann, darf sie in die Kita schicken. Alle müssen solidarisch sein, die Eltern, die Fachkräfte und die Arbeitgeber“, sagte Hubig und betonte: „Für berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen, wird der Anspruch auf Kinderkrankentage ausgeweitet und verdoppelt. Das haben Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Tagen beschlossen und das gilt selbstverständlich auch für die Eltern in Rheinland-Pfalz.“ Ministerpräsidentin Malu Dreyer appellierte nochmals an alle Eltern sowie an deren Arbeitgeber: „Unsere Kitas, unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten einen immens wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie kümmern sich um die Kinder, deren Eltern keine Betreuung zuhause sicherstellen können. Deshalb werbe ich auch nochmal bei den Arbeitgebern dafür, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen und dabei auch Verständnis für die Herausforderungen der Eltern zu zeigen. Denn sie müssen Beruf und Familie aktuell unter besonderen Bedingungen vereinbaren.“

Unterstützung der Kitas durch Hygienepakete und Ausweitung der Testmöglichkeiten

„Wir kümmern uns gemeinsam mit den Trägern der Kitas um den Schutz unserer Fachkräfte. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen alle Kindertagesstätten mit einem Hygienepaket unterstützen. Zudem weiten wir die Testmöglichkeiten für das Personal aus, das als Kontaktperson 2 eingestuft wird. Das gilt ebenfalls für das Personal an unseren Schulen. Das weitere Vorgehen an den Kitas wird heute Nachmittag mit dem Kita-Tag der Spitzen besprochen“, so Hubig.

Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche

Der verlängerte Lockdown trifft Familien, Kinder und Jugendliche ganz besonders. Professor Dr. Fred Zepp, Leiter der Kinderklinik der Universitätsmedizin Mainz, betonte: „Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Der Austausch und das Miteinander mit Gleichaltrigen ist essentiell für ihre Entwicklung. Es ist deshalb der richtige Weg, den Schülerinnen und Schülern ab Februar die Rückkehr in ihre Schule zu ermöglichen. Dabei gilt es selbstverständlich, weiterhin die Hygieneregeln konsequent einzuhalten.“

Maßnahmenpaket für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen

Bildungsministerin Hubig stellte die Maßnahmen vor: „Wir brauchen für unsere Schülerinnen und Schüler mehr Fördermöglichkeiten, insbesondere im Rahmen des schulischen Ganztags. Deshalb haben wir im Nachtragshaushalt allein 48 Millionen Euro für Vertretungsbedarfe, die durch Corona entstehen, zur Verfügung. Damit stellen wir sicher, dass ausreichend Lehrkräfte für unsere Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Aber Schule und Lehrkräfte alleine können in diesen Zeiten nicht alles übernehmen. Es ist deshalb wichtig, dass wir starke Kooperationspartner an unserer Seite haben, die auch Angebote außerhalb von Schule übernehmen. Gemeinsam mit den Volkshochschulen werden wir bereits ab dem Frühjahr Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen am Nachmittag in Deutsch und Mathematik unterstützen. Dafür setzen wir 1 Million Euro für etwa 1.700 Kurse ein. Wir weiten zudem die Feriensprachkurse für Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf aus. Darüber hinaus werden wir die Sommerschule als Ferienschule RLP auch in den nächsten Jahren fortsetzen und erweitern sie auf weitere Fächer und Altersgruppen. Damit wir noch passgenauer auf die individuellen Unterstützungsbedarfe der Kinder und Jugendlichen eingehen können, werden wir zusätzliche Angebote für spezielle Zielgruppen machen, beispielsweise für Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Haushalten oder mit Migrationshintergrund. Dabei arbeiten wir zusammen mit Haydee!, einem Verein, der ehrenamtliche Nachhilfelehrerinnen und -lehrer als Lernpaten mit unterstützungsbedürftigen Kindern digital verknüpft. Dazu kommt die bereits etablierte Kooperation mit Corona School e.V., die ebenfalls Studierende mit Schülerinnen und Schülern zur Nachhilfe vernetzt. Darüber hinaus wollen wir Lernpatenschaften zwischen älteren und jüngeren Schülerinnen und Schülern stärken.“

„Die Corona-Pandemie war und ist für unsere Bildungseinrichtungen eine große Herausforderung. Wir sind in Rheinland-Pfalz – das zeigen die zurückgehenden Zahlen – auf einem guten Weg. Es gilt jetzt, diesen Weg konsequent weiterzugehen, damit unsere Schülerinnen und Schüler ab Februar wieder zu mehr und mehr Normalität in ihrem Schulalltag zurückkehren können. Wir unterstützen sie bei diesem Weg“, so die beiden Politikerinnen.

Keine weiteren Kontaktbegrenzungen im privaten Bereich

Bei den privaten Kontakten sei schon sehr viel reguliert worden, daher bleibe es bei der Faustregel: Ein Hausstand plus eine weitere Person. Die Bevölkerung werde aber gebeten, die Zahl der Haushalte, aus der die weitere Person kommt, möglichst konstant zu halten, so die Ministerpräsidentin zu den weiteren Beschlüssen.

Standard bei Mund-Nasenschutz erhöhen

„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dabei haben medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie FFP2-Masken eine höhere Schutzwirkung als sogenannte Alltagsmasken“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bund und Länder haben sich deshalb auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt.

Bessere Überwachung von Corona-Mutationen

„Nur was wir kennen, können wir gezielt behandeln. Die Bundesregierung wird dafür sorgen, durch vermehrte Sequenzierung einen Überblick über die Verbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium gestern eine Coronavirus-Surveillanceverordnung erlassen. Diese regelt die Meldewege, die Vergütung und die Struktur der Analysen des Genoms von Coronaviren. So können Genomsequenzdaten der Virus Mutationen systematisch untersucht und dem RKI gemeldet werden. Das bewirkt, dass Auffälligkeiten schneller erkannt und Maßnahmen schneller eingeleitet werden können. Erste Ergebnisse wird der Bund bis Anfang Februar vorlegen“, so die Ministerpräsidentin.

Mehr Homeoffice und weniger Aufkommen im ÖPNV

„Wir wollen keinen kompletten Lockdown der Wirtschaft. Denn wenn wir alle Bänder und Unternehmen stilllegen, gefährden wir massiv Arbeitsplätze. Aber wir brauchen weniger Mobilität und daher mehr Homeoffice“, so die Ministerpräsidentin. Über eine Verordnung, die befristet bis zum 15. März 2021 gilt, werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden. Ohne ausreichende Abstände muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich einzusetzen, so dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Verlässliche Zusagen von Bund und EU zur Impfstoff-Lieferung

„Ich freue mich, dass der Bund den Ländern zugesagt hat, auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten zu übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Dazu ist ein Planungshorizont von sechs Wochen erstrebenswert“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „In den Ländern laufen die Impfungen auf Hochtouren. Ich bin stolz, dass Rheinland-Pfalz unter den drei schnellsten Ländern ist. Sehr kurzfristig wurden wir am vergangenem Freitagnachmittag durch den Bund informiert, dass fest zugesagte Impfstofflieferungen für die nächsten drei bis vier Wochen nicht vollständig eingehalten werden. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das, dass wir etwa 30.000 Impfdosen weniger bekommen, als bisher nach den Zusagen eingeplant wurden. Das führt dazu, dass bereits vereinbarte Termine in den Impfzentren für Erstimpfungen ab kommender Woche verschoben werden müssen. In einer großen logistischen Anstrengung haben wir auf der Basis der geringeren Impfstoffmenge neue Terminvergaben treffen müssen. Wir haben zudem sichergestellt, dass es genügend Impfstoff für die anstehenden Zweitimpfungen gibt“, so die Ministerpräsidentin.

Wirtschaftliche Hilfen schneller auszahlen

„Die Verlängerung des Lockdowns trifft Wirtschaft, Gastronomie sowie den Kultur- und Veranstaltungsbetrieb hart“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher sei wichtig, dass der Bund zugesagt habe, die Zugangsvoraussetzungen insgesamt zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anzuheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

Mehr Schutz für Alten und Pflegeheime

„Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, sind besonders schutzbedürftig. In Rheinland-Pfalz haben wir bereits eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen zudem FFP2-Masken tragen. Das werden wir jetzt auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausweiten. Im ganzen Bundesgebiet sollen jetzt zunächst die Bundeswehr und im zweiten Schritt Hilfsorganisationen bei den Testungen unterstützen. In Rheinland-Pfalz praktizieren wir das bereits“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ebenso seien Einrichtungen für Behinderte besonders schutzbedürftige Ort mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es sei wichtig, dass auch dort ausreichend Testungen vorgenommen werden.

Text Staatskanzleit RLP. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 01/2021

Strassensperrungen L146 und L151 wegen Schneebruchgefahr und Fällarbeiten

Seit den starken Schneefällen der letzten Tage sind mehrere Landesstraßen im Hochwald nicht mehr befahrbar und voraussichtlich bis 15. Januar gesperrt. Dies betrifft die L151 / ehemals B52 zwischen Reinsfeld und Farschweiler bzw. Osburg. Hier laufen umfangreiche Räum- und Fällarbeiten, die noch andauern werden. In diesem Bereich werden laut Polizei und LBM die Sperrungen auch akzeptiert, während bei den Sperrungen der L146 zwischen Reinsfeld und Kell am See und Holzerath viele Wanderer, oder Ausflügler und Wintersportler die Hinweise missachten. Gleiches gilt für die Sperrung der L142 zwischen Hirschelderhof und Abfahrt nach Waldweiler! Polizei, LBM, Straßenmeisterei und Landesforsten weisen nochmals dringend daraufhin die Bereiche und Sperrungen komplett zu meiden, da die Gefährdungslage weiterhin hoch ist und die Räum- sowie Fällarbeiten laufen. Der Schnee hat durch Feuchtigkeit ausserdem eine hohe Last entwickelt und so können größere Äste abbrechen und ganze Bäume umstürzen. Es besteht Lebensgefahr in den gesperrten Abschnitten der L151, L146 und L142!

(Text & Fotos erstellt von START4PUBLICITY Jürgen A. Slowik 1/2021)

WINTER-SHUTDOWN - NEUE CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG RLP GÜLTIG ab 11.01. bis 31.01.2021 - 15. CoBeLVO - Winter-Shutdown

Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Montag 11. Januar in Kraft und wird den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Eine Auslegungshilfe zur 15. CoBeLVO führt an A bis Z auf was gestattet, untersagt oder geschlossen und geöffnet werden darf.

Kontaktreduzierung

Durch die neue Verordnung werden Kontakte weiter reduziert. „Wir haben für Rheinland-Pfalz im Ministerrat eine Lösung gefunden, die lebensnah ist. Die Festlegung, ein Haushalt plus eine weitere Person, ist im Grundsatz richtig. Das kennen die Menschen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr“, sagte die Ministerpräsidentin. Allerdings sei in Rheinland-Pfalz eine wichtige Ausnahme beschlossen worden. So seien Kinder bis einschließlich 6 Jahre davon ausgenommen, ebenso gebe es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.

Konkret gilt ab Montag, 11. Januar 2021, bis 31. Januar 2021:

  1. Treffen im öffentlichen Raum: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

  2. Treffen im privaten Bereich: Hier ist grundsätzlich das Gleiche dringend empfohlen: Treffen sind möglichst zu vermeiden; wenn sie stattfinden, dann möglichst im Freien. Sie sollen nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands umfassen, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

Schulen

„Für uns stehen Sicherheit und Planbarkeit für Schülerschaft, Lehrerschaft und Eltern im Vordergrund“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für den gesamten Januar gilt: An allen Schulen in Rheinland-Pfalz bleibt die Präsenzpflicht weiter aufgehoben. Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Fernunterricht durch ein pädagogisches Angebot, das auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen werden kann. Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen zum Beispiel in der dualen Ausbildung finden statt. Zum 25. Januar 2021 sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Dies entscheidet das Ministerium auf Grundlage der Infektionslage nach dem 17. Januar 2021. „Wir stellen weiter eine Betreuung sicher für die Schüler und Schülerinnen, die nicht zu Hause bleiben können. Wir sehen aktuell, dass die Familien sehr verantwortungsvoll mit diesem Angebot umgehen“, so die Ministerpräsidentin. Die Schulen sind für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 oder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf offen, die nicht zuhause betreut werden können. Sie haben dort ihren Platz für den Fernunterricht. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.

„Für Kitas gilt weiter: Alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, dürfen in ihre Kita kommen. Wir appellieren dringend an die Eltern und Arbeitgeber, dass die Kinder, wenn immer möglich, zu Hause betreut werden können“, so die Ministerpräsidentin.

Bewegungsbeschränkung

Wir werden die Regelung zur Bewegungsbeschränkung in Hotspot-Regionen ähnlich wie Ausgangsbeschränkungen in enger Absprache mit den betroffenen Kommunen gemäß der Hotspot-Strategie (§ 23 Abs. 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung) regeln. In Rheinland-Pfalz ist ohnehin vorgesehen, dass bei Überschreitung der Inzidenz von 200 weitere Schutzmaßnahmen von der betroffenen Gebietskörperschaft unter Berücksichtigung der konkreten lokalen Begebenheiten im Wege der Allgemeinverfügung ergriffen werden. Diese Praxis hat sich während der Zeit der aktiven Anwendung des Warn- und Aktionsplans in den Taskforces bewährt“, so die Ministerpräsidentin.

Kantinen-Regelung

In Kantinen und Mensen ist ein Verzehr vor Ort nur dann erlaubt, wenn die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern. Dann gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht (entfällt am Platz) und die Pflicht zur Kontakterfassung.  „So bleibt gewährleistet, dass beispielsweise medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen können.  Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibt ebenfalls zulässig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin, dass nicht in Quarantäne muss, wer aus einem Risikogebiet einreist und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhält und wer in ein Risikogebiet einreist und sich dort weniger als 72 Stunden aufhält. Wer nicht zur Quarantäne verpflichtet ist, unterliegt auch weiterhin nicht der doppelten Testpflicht.

Impfungen

„Neben Schutzmaßnahmen bleibt das Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen das Corona-Virus. Wir haben Stand Donnerstagabend 20.792 Menschen der Priorisierungsgruppe 1 impfen können. Darunter sind 12.776 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, 4.871 in Krankenhäusern und 3.145 Menschen in den Impfzentren. Ich habe mich gestern selbst vor Ort davon überzeugen können, wie professionell die Abläufe sind. Wir haben alle 31 Impfzentren geöffnet. Anders als in anderen Bundesländern, können wir eine wohnortnahe Impfung sicherstellen; auch wenn wir mangels Impfstoff noch nicht unter Volllast fahren können“, sagte die Ministerpräsidentin. „Die Terminvergabe für die Impftermine läuft sehr gut. Stand heute Nachmittag haben 47.000 Menschen einen Termin für die Impfung im Impfzentrum erhalten. Für weitere rund 76.000 Menschen ist eine vollständige Terminregistrierung erfolgt. Alle, die sich online bis Mittwoch registriert haben, erhalten noch in dieser Woche eine E-Mail mit ihrem Termin“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „ Seit dem 27. Dezember haben wir den Impfstoff bekommen und sofort mit mobilen Teams die besonders gefährdeten Personen in Alten- und Pflegeheimen aufgesucht. Wir haben immer versprochen: Wir impfen schnell und sicher. Daher sind die Aufklärungsgespräche wichtig. In einigen Einrichtungen dauert es daher länger“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wisse, dass es auch für die Häuser eine große Herausforderung sei. „Es gibt aber auch viele Einrichtungen, die sehr schnell impfbereit waren. So haben zum Beispiel die Vereinigten Hospitien in Trier, das Seniorenzentrum Barmherzige Brüder in Saarburg oder das Senioren- und Pflegeheim Holderbusch in Lorscheid sehr schnell die Voraussetzungen für die Impfbereitschaft in ihren Häusern geschaffen. Dort konnten in kürzester Zeit mehr als 80 Prozent ihrer Bewohner und Bewohnerinnen sowie mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft werden. Als Erfolgsrezept nannten die Einrichtungen: Frühzeitige Information und Aufklärung für die Bewohner und Bewohnerinnen und Zugriff auf eigene Ärzte und motivierbare Ärzte. Ich appelliere daher an die Einrichtungsleitungen, gemeinsam mit den Hausärzten, die die Einrichtung betreuen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Impfungen in Eigenverantwortung durchzuführen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Text Staatskanzleit RLP. Klicken Sie in das Bild zum download der 15. CoBeLVO. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 01/2021

WINTER-SHUTDOWN WIRD VERLÄNGERT BIS 31. JANUAR

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.
Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung. Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung.
Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz. Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 5. Januar vereinbart alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemien bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern! Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar!

Klicken Sie in das Bild oder hier zum download des MPK - Beschluss vom 05.01.2021. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 1/2021

WINTER-SHUTDOWN - NEUE CORONA BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG RLP GÜLTIG ab 16.12.20 bis 10.01.2021 - 14. CoBeLVO - Winter-Shutdown

„Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown ab 16. Dezember unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte zur 14. Coronoa - Bekämpfungsverordnung in RLP. Die 14. CoBeLVO tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und ist vorerst gültig bis zum 10. Januar 2021. Hier die Auslegungshilfe zum Winter-Shutdown 2020/2021.

Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis mindestens 10. Januar 2021:

1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen, beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

2. Weihnachten kann gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

3. An Silvester und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten.

4. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen.

5. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt. Für Prüfungen gilt: Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt. Das Abitur (G9-Gymnasien und IGS) findet wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (Beginn der schriftlichen Prüfungen am 07. Januar 2021, Ende: 27. Januar 2021). Wie es ab dem 15. Januar 2021 weitergeht, wird in Abhängigkeit von der Infektionslage entschieden.

6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

7. Handel - Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Ausnahmen: Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

9.Wirtschaftliche Unterstützung: Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

10. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.

11. Wir werden für Alten-und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste besondere Schutzmaßnahmen treffen. In Rheinland-Pfalz leben mehr als 44.000 Menschen in Alten und Pflegeheimen, mindestens genauso viele werden zu Hause von mobilen Pflegediensten betreut. Hier werden wir mit besonderen Maßnahmen für zusätzlichen Schutz sorgen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden. Das ist für die Einrichtungen eine hohe zusätzliche Belastung. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.

12. Wir haben die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass wir ab dem 27. Dezember beginnen können, zu impfen. In einem ersten Schritt werden wir mit mobilen Teams in die Alten und Pflegeeinrichtungen gehen. Ab dem 4. Januar haben wir dann mehr Impfstoff zur Verfügung und können auch Impfzentren öffnen, die wir startbereit haben.

Klicken Sie in das Bild zum download der 14. CoBeLVO. Erstellt von START4PUBLICITY Juergen A. Slowik 12/2020

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